UrteilRichter weisen Tantra-Masseurin ab
Eine Tantra-Masseurin ist erneut vor Gericht gescheitert: Sie hatte sich dagegen gewehrt, für ihre Dienstleistungen eine Vergnügungssteuer zu zahlen. Ihre Argumentation: Die Behandlungen seien kein Sex, sondern Wellness. Das Gericht sah das anders.