Alle Ratgeber-Artikel vom 22. August 2014
Urteil zu nächtlichem Sex auf quietschender Schaukel

KündigungsgrundUrteil zu nächtlichem Sex auf quietschender Schaukel

Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 417 C 17705/13).