Urteil zu nächtlichem Sex auf quietschender Schaukel
KündigungsgrundUrteil zu nächtlichem Sex auf quietschender Schaukel
Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 417 C 17705/13).