Urteil zur SonntagsarbeitBundesverwaltungsgericht gibt Gewerkschaften recht
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Die Leipziger Richter sehen keine Notwendigkeit für sonntags geöffnete Videotheken, Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften.