Alle Ratgeber-Artikel vom 03. Februar 2015
Widerruf von Onlinekäufen muss eindeutig erklärt werden
Widerruf von Onlinekäufen muss eindeutig erklärt werden

VerbraucherrechtWiderruf von Onlinekäufen muss eindeutig erklärt werden

Onlinebestellungen sind schnell gemacht. Doch was, wenn die Ware nicht gefällt? Unabhängig von der Qualität der Lieferung haben Kunden beim Onlinekauf ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Mittlerweile gilt dieses Recht sogar EU-weit. Doch Vorsicht: Die Ware darf nicht mehr einfach kommentarlos zurückgesendet werden.

Mietpreise steigen nicht so rasant wie bisher
Mietpreise steigen nicht so rasant wie bisher

ImmobilienlobbyMietpreise steigen nicht so rasant wie bisher

Die Immobilienwirtschaft sieht keine Preisblasen, obwohl in begehrten Städten und Regionen die Nachfrage nach Miet- und Wohneigentum ungebrochen groß ist. Der Verband soricht zwar von Preissteigerungen, diese seien aber nicht so stark wie noch im vergangenen Jahr.

Fertigsalate oft mit Keimen und Pestiziden belastet

"Ökotest"Fertigsalate oft mit Keimen und Pestiziden belastet

Fertigsalate sind nach einem Test der Zeitschrift "Ökotest" häufig stark mit Keimen, Schimmelpilzen oder Pestiziden belastet. Von neun getesteten Salaten sei nur einer zu empfehlen gewesen, berichtete "Ökotest" am Freitag vorab aus seiner Februar-Ausgabe.