Alle Ratgeber-Artikel vom 08. Mai 2015
Ein "promovierter Arsch" darf seinem Mieter fristlos kündigen
Ein "promovierter Arsch" darf seinem Mieter fristlos kündigen

GerichtsurteilEin "promovierter Arsch" darf seinem Mieter fristlos kündigen

Ein Gericht entscheidet: Wer seinen Vermieter grob beleidigt, kann morgen auf der Straße stehen. Im konkreten Fall benutzte der Mieter aus Sicht des Gerichts eine Beleidigung, die die Ehre verletzte.