GerichtsurteilEin "promovierter Arsch" darf seinem Mieter fristlos kündigen
Ein Gericht entscheidet: Wer seinen Vermieter grob beleidigt, kann morgen auf der Straße stehen. Im konkreten Fall benutzte der Mieter aus Sicht des Gerichts eine Beleidigung, die die Ehre verletzte.