Alle Ratgeber-Artikel vom 09. Mai 2016
Vermieter muss Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen

Ratgeber & WissenVermieter muss Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen

Der Vermieter ist verpflichtet, Mieter rechtzeitig und richtig über eine Instandhaltungsmaßnahme zu informieren. Unterlässt er dies, kann er dem Mieter nicht fristlos kündigen - selbst wenn dieser die Maßnahme nicht dulden würde.

Rundfunkbeitrag: Wer muss ihn zahlen?
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Wie schaffe ich es, aus der Abgabe herauszukommen oder sie zu senken? Antworten gibt unser Verbraucherexperte Hermann-Josef Tenhagen.