Vermieter muss Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen
Ratgeber & WissenVermieter muss Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen
Der Vermieter ist verpflichtet, Mieter rechtzeitig und richtig über eine Instandhaltungsmaßnahme zu informieren. Unterlässt er dies, kann er dem Mieter nicht fristlos kündigen - selbst wenn dieser die Maßnahme nicht dulden würde.