Alle Ratgeber-Artikel vom 11. März 2017
WOHNEN & RECHT

WOHNEN & RECHT

Betriebskosten Hat ein Mieter eine nicht korrekte Betriebskostenabrechnung erhalten, darf er die sich aus der Abrechnung für die Zukunft ergebende Erhöhung der Abschlagszahlungen sowie die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr zurückbehalten.