Alle Ratgeber-Artikel vom 04. April 2017
ALG-I-Empfänger müssen Eigenbemühungen nachweisen
ALG-I-Empfänger müssen Eigenbemühungen nachweisen

Urteil des BundessozialgerichtsALG-I-Empfänger müssen Eigenbemühungen nachweisen

Nicht nur Hartz-IV-Bezieher - auch Empfänger von regulärem Arbeitslosengeld I müssen sich selbst um einen Arbeitsplatz bemühen und dies dann auch nachweisen. Im Gegenzug muss die Arbeitsagentur allerdings auch die Übernahme der Bewerbungskosten versprechen.