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UrteilBGH kippt Sparkassen-Klauseln zu überhöhten Gebühren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut überhöhte Gebühren für bestimmte Sparkassen-Leistungen verboten. Die Forderung von fünf Euro für eine Kundenbenachrichtigung per Brief ist unangemessen, weil sie nicht an den tatsächlich anfallenden Kosten ausgerichtet ist.