Bei Scheidung Ehevertrag kann Streit ersparen

Kulmbach/Frankfurt/Main (rpo). Die Reichen und Schönen sind wieder einmal Vorreiter: Bevor sie ein zartes "Ja" hauchen, haben Anwälte der künftigen Ehegatten alles bis ins Detail geregelt - per Ehevertrag. Denn Scheidungen können ansonsten teuer werden. Doch auch für normale Paare lohnt sich in manchen Fällen ein solcher Ehevertrag.

"Mittlerweile wird jede zweite bis dritte Ehe geschieden, da sichern sich viele lieber ab", sagt der Notar Wilfried Schwarzer aus Kulmbach (Bayern). Allerdings lohnen sich die Vertragsklauseln nicht für jedes Paar, denn das Gesetz sorgt für den Regelfall vor.

"Paare ohne Ehevertrag leben im gesetzlichen Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft", erläutert Schwarzer. Das bedeutet, die Vermögen der Partner aus der Zeit vor der Ehe bleiben getrennt. Nur die Werte, die während der Ehe erwirtschaftet oder gemeinsam gekauft werden, gehören beiden. Dabei haftet kein Ehegatte für die Schulden des anderen: Gemeinsame Haftung besteht nur bei gemeinsam aufgenommenen Schulden oder gegenseitigen Bürgschaften. "In der Regel sind daher Frauen, die als Mutter und Hausfrau zu Hause bleiben, per Gesetz ganz gut abgesichert", sagt die Familienanwältin Andrea Volpp von der Kanzlei Fritze Paul Seelig aus Frankfurt.

Wichtig für Selbstständige

Empfehlenswert ist ein Ehevertrag allerdings für Selbstständige und Unternehmer. "Eine Scheidung kann vor allem für Selbstständige etwa mit einer Arztpraxis oder einem eigenen Betrieb die ganze Existenz bedrohen", gibt Fachanwältin Volpp zu bedenken. Denn bei der Zugewinngemeinschaft müssten sie die Hälfte des während der Ehe verdienten Geldes an den Ehepartner abgeben. "Da lohnt sich in vielen Fällen eine Gütertrennung, die regelt, dass der Betrieb außen vor bleibt", sagt die Anwältin. Daher entschieden sich viele Paare für die "modifizierte Zugewinngemeinschaft". Sie regelt, was gemeinsames und was individuelles Vermögen ist.

Wilfried Schwarzer rät auch Paaren mit doppeltem Einkommen und jeweils eigenen Konten zu einem Ehevertrag, der möglicherweise eine Gütertrennung vorsieht. "So kommt dann nicht bei der Scheidung das böse Erwachen, weil der Partner etwa sein ganzes Geld verprasst hat", sagt der Notar. Denn das könne den anderen sehr teuer zu stehen kommen.

In jedem Fall sollten Paare sich individuell beraten lassen, empfiehlt Anwältin Volpp, denn einen "08/15-Ehevertrag" gebe es nicht. "Dann kann schon in dem Vertrag berücksichtigt werden, was die Partner in ihrem Leben erwarten, wie sie ihre berufliche Zukunft planen und ob sie Kinder wollen", sagt Volpp. Und Schwarzer rät, dass sich ein guter Anwalt oder Notar für Eheverträge dadurch auszeichne, dass er die Paare auf die gesetzliche Regelung aufmerksam macht.

Anwälte und Notare helfen

Ausgearbeitet werden Eheverträge von Rechtsanwälten und Notaren, wobei auch die Vereinbarungen der Anwälte zum Schluss notariell beglaubigt werden müssen. "Der Unterschied ist, dass Rechtsanwälte immer nur eine Partei vertreten, dabei aber trotzdem einen fairen Vertrag für beide aushandeln können", erklärt Volpp. Anwälte berieten also zu Gunsten des eigenen Mandanten. Notare müssen hingegen neutral entscheiden.

In jedem Fall rät die Fachanwältin, den Vertrag noch vor der Ehe abzuschließen. "Die meisten Paare, die es nachher machen wollen, schieben es immer wieder auf und vergessen es dann doch." Als Zeichen von Misstrauen schon vor der Ehe sehen Volpp und Schwarzer den Ehevertrag nicht. Und auch der Hamburger Paartherapeut Elmar Basse hält Eheverträge nicht für einen "Vertrauensbruch" per se. "Es gibt einen klaren Grund für solche Vereinbarungen, die eben außerhalb der Gefühlswelt liegen, und das sind wirtschaftliche Aspekte", sagt Basse.

Ein solcher Vertrag sei für viele zwar unromantisch, entspreche oft aber der Lebenswirklichkeit. Anders als vor dem Traualtar versprochen, halten eben nicht alle Ehen ein Leben lang. Zweckdienlich sei es, dass die Partner die Gründe sachlich erörtern. "Man kann es als Unfallversicherung verstehen", schlägt der Paartherapeut vor.

Keine einseitige Lastenverteilung

Für Notar Schwarzer hingegen ist der Ehevertrag ein "vorweggenommener Scheidungsvertrag". Und auch Anwältin Volpp gibt zu bedenken: "Warum soll man die Finanzen nicht regeln, wenn man sich noch gut versteht?" Nach Erfahrung von Schwarzer schließen allerdings vor allem Paare vor der zweiten Ehe einen Vertrag ab. "Die haben möglicherweise schon schlechte Erfahrungen gemacht", sagt der Notar.

Eine Garantie für wirtschaftliche Klarheit ist ein Ehevertrag allerdings auch nicht. Anfang 2004 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil (Az.: XII ZR 265/02) entschieden, das eine im Vertrag allzu einseitig vereinbarte Lastenverteilung wieder aufgehoben werden kann. "Wird ein Partner grob benachteiligt, kann das als sittenwidrig eingestuft werden", erklärt Anwältin Volpp. Dann ist eine gerichtliche Korrektur des Vertrages möglich.

Für viele reicht es daher, sich ohne Vertrag ganz einfach auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berufen. Sie sind im Normalfall für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner durchaus günstig.

(gms)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort