Kurzinformationen kaum hilfreich Finanztest: Banken-Info über Sparanlagen oft schlecht

Berlin · Seit zwei Jahren sind Kurzinformationen für viele Geldanlagen Pflicht. Den Verbrauchern nützt das allerdings wenig. Denn die Infos der Banken sind oft unvollständig und verwirrend, befindet die Stiftung Warentest.

Banken informieren ihre Kunden oft schlecht über Sparanlagen. Zu diesem Schluss kommt die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer August-Ausgabe nach der Untersuchung von Produktinformationsblättern, die einen Schnellvergleich von Zinsangeboten ermöglichen sollen.

Den Testern zufolge fehlten in den Kurzinformationen aber häufig die für Anleger entscheidenden Fakten. So wurden in vielen Fällen weder die Höhe des angebotenen Zinssatzes angegeben noch die Gesamtrendite oder die Risikoklasse.

Die Stiftung Warentest hat insgesamt 34 Produktinformationsblätter für Zinsanlagen unter die Lupe genommen. Nur drei Banken erhielten das Qualitätsurteil "gut". Die meisten schnitten "befriedigend" oder "ausreichend" ab, zwei Anbieter fielen mit einem "mangelhaften" Urteil durch.

Kurzinformationen seit Juli 2011 Pflicht

Seit Juli 2011 sind Kurzinformationen für viele Geldanlagen wie Aktien, Anleihen und Zertifikate vorgeschrieben. Für Zinsanlagen gilt dies bisher nicht. Die Stiftung Warentest fordert, dass die Produktinformationsblätter auch für Zinsanlagen zur Pflicht werden sollten, da sie sich auch an Anleger ohne Vorwissen wenden. Zudem müssten die Auskünfte generell deutlich besser werden. Fragen zur Zinszahlung, Kündigung oder vorzeitiger Verfügung wurden in den geprüften Blättern häufig nicht beantwortet.

"Finanztest" wies zugleich darauf hin, dass die Lektüre der Produktinformationsblätter allein "nicht vor bösen Überraschungen" schütze. Auch bei vermeintlich sicheren Zinsanlagen lauerten Fallstricke.

(AFP)
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