Altersvorsorge BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden

Karlsruhe · Wer gegen den Abschluss einer Policen- Lebensversicherung erfolgreich Widerspruch eingelegt hat, kann bei der Rückabwicklung des Vertrages auf eine höhere Rückzahlung hoffen. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch.

Demnach muss sich der Kunde zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss -und Versicherungskosten.

Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was Assekuranzen nach einem Widerspruch an Prämien und Zinsen an den Kunden zurück zahlen müssen.

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Foto: dpa, Oliver Berg

Das Urteil betrifft Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell zustande gekommen sind. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. Er hatte die Möglichkeit, ab Erhalt der Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr.

Den Richter prüften die Klagen von Kunden gegen die AachenMünchener Lebensversicherung. Diese hatten nach Jahren Widerspruch gegen ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen eingelegt und waren mit der vom Versicherer zurückgezahlten Summe nicht zufrieden. So hatte einer der Kläger etwa 10.800 Euro an Prämien eingezahlt und nur rund 8600 Euro zurück erhalten.

(dpa)
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