Neue Förderung Riestern mit dem Eigenheim

Berlin (RP). Die große Koalition will mit dem Wohn-Riester den Immobilienerwerb finanziell unterstützen und den Wegfall der Eigenheimzulage teilweise kompensieren. Doch wer die Förderung bekommen will, muss einige Kriterien erfüllen.

Die wichtigsten Fragen zur Riester-Rente
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Foto: AP

Nach dem Aus für die Eigenheimzulage haben so wenig Deutsche den Bau einer Wohnung beantragt wie noch nie seit der Wiedervereinigung - 2007 fiel die Zahl der Baugenehmigungen auf 182.300 - das waren rund ein Viertel weniger als 2006.

Wenn es nach der Bundesregierung geht, könnte sich der Trend bald wieder ändern. Denn jetzt kommt der Wohn-Riester. Das Ziel: Die staatliche Förderung aus der Riester-Rente - inklusive Zulagen beträgt sie 2008 bis zu vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (bis maximal 2100 Euro jährlich) - soll zu hundert Prozent in ein Immobiliendarlehen umgeleitet werden können. Eine staatliche Finanzspritze für Häuslebauer und Hausbesitzer. Vor allem junge Familien sollen so zum Kauf oder Bau des selbstgenutzten Eigenheims ermutigt werden. Doch was bringt die Mini-Eigenheimzulage wirklich? Und wie funktioniert sie?

Eine Übersicht:

Hypothekendarlehen Die Riester-Förderung von 154 Euro Grundzulage im Jahr plus Kinderzuschläge von 185 Euro (Geburt vor 2008) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) kann zur Tilgung einer laufenden Hypothek verwendet werden. Beispielrechnung: Um die Mindestsumme von 15000 Euro zur Entnahme für das Eigenkapital zu erreichen, müsste ein Sparer sieben Jahre lang die maximale Riester-Sparsumme von 2100 Euro in einen Vertrag einzahlen. Ist das Darlehen abbezahlt, kann der frühere Riester-Vertrag weiter bespart werden.

Bestehende Verträge Bei laufenden Riester-Verträgen wie Rentensparplänen kann die aufgelaufene Sparsumme als Eigenkapital für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung herangezogen werden. Trotz der früheren Nutzung der Sparsumme dürfen die Sparer sämtliche staatlichen Zulagen behalten.

Steuererleichterung Alternativ kann die maximale Riester-Sparsumme - 2100 Euro pro Jahr - bei der Steuer geltend gemacht werden. Das kann je nach Steuersatz die Zahlung an das Finanzamt um mehrere Hundert Euro senken.

Besteuerung Kritiker monieren, dass die neue Wohnförderung wegen der nachgelagerten Besteuerung zu kompliziert sei. Die Beiträge in dem Riester-Vertrag werden zwar steuerfrei gestellt, dafür muss der Sparer auf die Auszahlungen im Rentenalter Steuern bezahlen. Das über die Jahre aufgelaufene, geförderte Kapital soll auf einem "fiktiven Wohnförder-Konto" gebucht werden und mit jährlich zwei Prozent aufgezinst werden. Auf die Gesamtsumme werden dann im Rentenalter Steuern fällig. Dabei soll der Wohn- und Hauseigentümer bei Eintritt in die Rente selbst entscheiden können, ob er seine Steuerschuld auf einmal begleicht (wobei ein Sofortrabatt von 30 Prozent winkt), oder den Betrag über einen längeren Zeitraum abbezahlt.

Bausparen Lässt sich der Wohn-Riester mit dem Bausparen verbinden? Ja. Die Bausparkassen arbeiten derzeit an entsprechenden Angeboten, die wie bei den herkömmlichen Offerten eine Kombination aus Spar- und Darlehensvertrag sein sollen. Zunächst wird eine bestimmte Summe eingezahlt. Später wird das eingezahlte Geld als Kapital für den Immobilienkauf entnommen. Die Bausparkasse gewährt zugleich ein Darlehen für den Hausbau, das dann mit den weiteren jährlichen Riester-Beiträgen abbezahlt wird.

Hausverkauf Unklar ist noch, ob die Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn die "Riester-Immobilie" verkauft wird. Details werden noch ausgearbeitet.

Wohnungsbauprämie Die staatliche Prämie wird als Förderung für den Abschluss eines Bausparvertrags gezahlt. Sie soll trotz des "Wohn-Riesters" bestehen bleiben. Allerdings muss das Geld ausschließlich in die eigene Wohnung oder das eigene Haus investiert werden.

Reaktionen Unterschiedlich. Der Handwerksverband begrüßte generell die Neuregelungen, Bankenverbände halten den "Wohn-Riester" für zu bürokratisch und kritisieren die staatliche Zulage als "Tropfen auf den heißen Stein". Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet ebenfalls Bürokratiekosten für die Branche, wenn die Anbieter von Riester-Verträgen trotz der Entnahme des gesamten Ersparten ihre ehemaligen Kunden über Jahre hinaus über die Entwicklung eines fiktiven Wohn-Förderkontos unterrichten müssten.

Fristen Das Gesetz soll bis zum Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

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