Belege müssen gesammelt werden Krankheitskosten lassen sich von der Steuer absetzen

Dank Gesundheitsreform werden jetzt alle Pflichtversicherten zu Sammlern - zumindest dann, wenn es um die Belege von ihren Krankheitskosten geht. Je nachdem, wie hoch die Belastung am Jahresende ist, lassen sich Krankheitskosten von der Steuer absetzen.

Um später keine Einbußen zu haben, empfiehlt es sich, alle Belege sorgfältig zu sammeln, die im Zusammenhang mit Arztbesuchen, Therapien und Kuren entstehen. Auch Belege über den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Medikamente oder von Diät-Lebensmitteln sollten aufbewahrt werden.

Das ist zum einen notwendig, um am Jahresende von der Krankenkasse die Beträge erstattet zu bekommen, die über der Zuzahlungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoverdienstes oder einem Prozent für chronisch Kranke liegen. Aber auch für die Steuererklärung braucht man einen Nachweis der Ausgaben, um sie gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Von der Einkommenssteuer lassen sich nämlich viel mehr Kosten absetzen, als gemeinhin bekannt ist.

Attest vom Arzt

Nicht nur Aufwendungen für Medikamente, Hilfsmittel wie Brillen oder Krücken sowie Krankenhauskosten und Kuren akzeptiert der Fiskus. Sogar mehrere hundert Kilometer lange Fahrten zu speziellen Fachärzten werden anerkannt - wie ohnehin alle Fahrtkosten für Besuche von Ärzten und Therapeuten. Wer befürchtet, dass die Behandlung seiner Krankheit höhere Kosten verursachen wird, sollte sich seinen Gesundheitszustand unbedingt vom Amtsarzt attestieren lassen, und zwar vor Beginn der Behandlung.

Das trifft auch auf Kuren zu. Ohne dieses Attest akzeptiert das Finanzamt die Kosten in der Regel nicht, betont der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Liegt es aber vor, kann der Fiskus sehr großzügig sein. So lassen sich zum Beispiel im Falle einer Allergie nicht nur die Behandlungskosten absetzen. Auch die Aufwendungen für den Ersatz von Möbeln und Hausrat, den Ersatz von Fußböden oder sogar Umzugskosten in eine neue Wohnung werden akzeptiert, sofern sie medizinisch notwendig sind.

Zumutbare Belastungen

Bei Kuren lassen sich Kosten für Kur- und Heilmittel geltend machen, zum Beispiel Bäder, Massagen, Krankengymnastik oder Packungen. Auch die Kosten für das Hotel- oder Privatzimmer am Kurort werden in angemessener Höhe anerkannt. Ebenso wie die Aufwendungen für An- und Abreise, sofern sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Grundsätzlich sind Krankheitskosten in voller Höhe von der Steuer absetzbar.

Allerdings gibt es, je nach Höhe des Einkommens, Grenzen für zumutbare Belastungen. Sie liegen bei Geringverdienern oder Familien mit Kindern niedriger als bei gut Verdienenden. Wenn die tatsächlichen Ausgaben unter dieser individuellen Zumutbarkeitsgrenze bleiben, wirken sie nicht steuermindernd. Allein die Ausgaben, die darüber liegen, schlagen zu Buche. Ein Beispiel: Die zumutbare Belastung liegt bei 1200 Euro. Tatsächlich fielen aber 3000 Euro Krankenkosten an. Dann mindert nur die Differenz von 1800 Euro die Steuer.

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