Neues Meldegesetz zum 1. November Mieter brauchen beim Ummelden jetzt eine Einzugsbestätigung

Berlin · Mehr Bürokratie, mehr Formulare: Mieter müssen ab 1. November eine Einzugsbestätigung vorlegen, wenn sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.

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Foto: shutterstock/ Syda Productions

Dafür haben sie höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Auch der Vermieter oder eine beauftragte Person wie der Hausverwalter müssen innerhalb dieser Frist schriftlich oder elektronisch den Einzug bestätigen. Sonst können Geldbußen in Höhe von 1000 Euro fällig werden. Darauf macht der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) aufmerksam.

Die Pflicht liegt beim Mieter. Vermieter können sich aber beim zuständigen Meldeamt erkundigen, ob sich der Mieter mittels seiner Bestätigung bereits an- oder abgemeldet hat. In der Bestätigung müssen Name und Anschrift des Wohnungsgebers stehen, sowie das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller Personen, die einziehen.

Hintergrund ist das neue Meldegesetz, das ab November in Kraft tritt. In Zukunft wird eine mietrechtliche An- oder Abmeldung bei den Ämtern ohne die Bestätigung unmöglich. Durch die Regelung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

(dpa)
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