Gerichtsentscheidung Mieter im Erdgeschoss müssen Haustür abschließen
Köln · In einem Mietshaus ist es den Mietern im Erdgeschoss zuzumuten, jeden Abend die Haustür abzuschließen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschließen bestehe zwar nicht, doch könne den Erdgeschossmietern das Abschließen per Hausordnung auferlegt werden.
In dem betreffenden Fall hatten Erdgeschossmieter dagegen geklagt, dass nur sie - und nicht auch die Mieter in den oberen Stockwerken - das Zusperren übernehmen sollten. Sie würden dadurch unangemessen benachteiligt.
Das Gericht meinte jedoch, der minimale zeitliche Aufwand sei durchaus zumutbar. Das Urteil erging bereits im vergangenen Jahr, wie ein Sprecher des Landgerichts am Montag mitteilte. Über das Urteil hatte jetzt der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet (Aktenzeichen 1 S 201/12).