Mehr Geld durch schwammige Rechnungsposten Rüstzeit, Fahrzeugpauschale, Auslösung - was ist das denn?

Eine Rechnung ist nicht immer leicht zu verstehen: Oft versuchen die Betriebe, durch schwammige Begriffe die Rechnung in die Höhe zu treiben. Hier erfahren Sie, was hinter einigen dieser Begriffe steckt und warum Sie sich weigern sollten, dafür zu bezahlen.

"Fahrzeug-Pauschale"

Mit einer Fahrzeugkosten-Pauschale sollen Kosten geltend gemacht werden, die am Fahrzeug selbst entstanden sind. Verlangen Sie eine konkrete Abrechnung, denn eine Pauschale berücksichtigt nicht die tatsächlich entstandenen Kosten. Dieser Posten darf dann aber nicht auch noch in den Stundenlohn eingerechnet werden.

"Rüstzeiten"

Wenn dieser Posten in Ihrer Rechnung auftaucht, will der Handwerker Geld für das Vorbereiten und Auffüllen seines Fahrzeugs haben. Das ist nicht zulässig, weil diese Zeit schon bei der Kalkulation des Stundenverrechnugssatzes mit eingerechnet wird. Also müssen Sie diesen Betrag nicht bezahlen. Schwierig wird es, wenn die Rüstzeit im Kleingedruckten des Vertrags erwähnt wird. Dann haben Sie sich mit Ihrer Unterschrift damit einverstanden erklärt.

"Auslösung"

Einen Auslösesatz berechnet der Betrieb, wenn ein Handwerker an einem auswärtigen Arbeitsort eingesetzt wird. Diese Kosten sind eigentlich schon im Arbeitslohn mit eingerechnet. Dieser Posten und andere schwammig formulierten Kosten wie "Schreibgebühren" und "Personalkostenpauschale" sollten Sie nicht bezahlen, da die Firma das schon in ihren allgemeinen Betriebskosten einkalkulieren muss.

"Pauschalbetrag für Kleinteile"

Wenn der Handwerker einen Pauschalbetrag für Kleinteile wie Filter, Schrauben und Dichtungsringe von Ihnen haben will, sollten Sie eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen Positionen verlagen. Nur so können Sie ersehen, welche Teile wirklich verwendet wurden.

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