AG Siegburg 9 C 146/02 Türschloss verklebt - Vermieter haftet für Scherz

Fürth · Vermieter müssen auch für Mängel an der Wohnung haften, die unbekannte Dritte verursacht haben. So musste ein Vermieter die Kosten für ein verklebtes Türschloss übernehmen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Siegburg hervor, wie die Quelle Bausparkasse berichtet (Az. 9 C 146/02). In dem Fall war das Türschloss einer Mieterin so mit Klebstoff verklebt, dass die Wohnungstür nicht mehr mit dem Schlüssel geöffnet werden konnte. Der Streich eines Unbekannten kam den Vermieter, der sich weigerte tätig zu werden, teuer: Die Mieterin rief den Schlüsselnotdienst. Die Kosten in Höhe von 100 Euro verlangte sie vom Vermieter.

Das Amtsgericht Siegburg gab ihr Recht. Auch ein verklebtes Türschloss gelte als Wohnungsmangel. Der Vermieter sei zur Instandhaltung oder Reparatur verpflichtet. Weigere er sich, könne der Mieter die Handwerker selbst beauftragen und verlangen, die Kosten vom Vermieter ersetzt zu bekommen.

(RPO)
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