Eigentum des Mieters Vermieter darf Gegenstände nicht entsorgen
Berlin · Unberechtigt auf dem Dachboden gelagerte Gegenstände eines Mieters darf der Vermieter nicht einfach entsorgen. Macht er es trotzdem, muss er dem Mieter im Zweifelsfall Schadenersatz leisten.
Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (Az.: 235 C267/12), berichtet das Magazin "Der Grundeigentümer" (Ausgabe 19/2013).
Das Gericht hielt den Vermieter in diesem Fall für schadenersatzpflichtig, sah aber ein Mitverschulden der Mieterin darin, dass sie ihre Sachen unberechtigt auf dem Dachboden des Mietshauses gelagert hatte.
Der Vermieter hätte die Mieterin auf Räumung des Dachbodens verklagen müssen und hätte ein Urteil zu seinen Gunsten vollstrecken dürfen. Zu einem eigenmächtigen Vorgehen ohne Ankündigung war er nicht berechtigt, so das Gericht.