Ratgeber Was bringt die geplante Reform der Betriebsrente?

Düsseldorf · Nicht jeder Beschäftigte profitiert von einer Betriebsrente. Dabei gilt sie als zweite Säule der Altersversorgung. Das will die Bundesregierung ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

 Mitarbeiter der Commerzbank demonstrieren vor der Zentrale der Bank in Frankfurt für den Erhalt ihrer Betriebsrente. (Archivfoto 2004)

Mitarbeiter der Commerzbank demonstrieren vor der Zentrale der Bank in Frankfurt für den Erhalt ihrer Betriebsrente. (Archivfoto 2004)

Foto: dpa

Das Rentenniveau sinkt. Für einen auskömmlichem Ruhestand sind zunehmend private Vorsorge und Absicherung über den Arbeitgeber gefragt. Die Koalition will die Betriebsrente stärken. Ob das gelingt, ist aus Sicht von Kritikern allerdings fraglich.

Weniger als 60 Prozent der Beschäftigten haben eine betriebliche Altersvorsorge. Vor allem Geringverdiener und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen stehen häufiger ohne Betriebsrente da.

Unternehmen sollen die Höhe der Betriebsrente nicht mehr garantieren müssen. Sie sollen lediglich zusagen, die Beiträge der Beschäftigten an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Versicherungen abzuführen. 15 Prozent des umgewandelten Entgelts müssen Arbeitgeber als Zuschuss an die Pensionseinrichtung zahlen.

Die Höhe des Zusatzplus im Alter hängt von der Vermögensentwicklung der Einrichtungen ab. Auch sie sollen keine festen Zusagen machen. Voraussetzung ist, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf das vorgeschlagene Sozialpartnermodell einigen.

Sie wissen nicht, wie hoch das Zusatzplus im Alter ausfällt. Für die eingezahlten Beiträge und deren Verzinsung gibt es keine Garantie. Weder ihr Unternehmen noch die Pensionseinrichtungen sollen die Höhe der Betriebsrente bei dem Modell fest zusagen.

Die Enthaftung der Arbeitgeber dürfe "nicht zu Lasten der Beschäftigten und auf deren Risiko alleine erfolgen", fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

"Die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne Garantieleistungen im Rahmen von Tarifverträgen führt zu Kostensicherheit und zum Wegfall der Haftung für Arbeitgeber", argumentiert Betriebsrenten-Experten Uwe Buchem vom Beratungsunternehmen Mercer.

"Ob das Modell ein Erfolg wird, hängt letztlich von den Tarifpartnern ab." Für einzelne Gewerkschaften könnte es durchaus interessant sein, entsprechende Versorgungseinrichtungen mitzugestalten - auch um damit um neue Mitglieder zu werben.

Der Arbeitgeberverband BDA sieht zwar Chancen, mehr Unternehmen mit ins Boot zu holen. Er warnt aber davor, die Möglichkeit durch zu viele Voraussetzungen zu verspielen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen seien oft nicht tarifgebunden. Sie würden daher nicht von dem Modell profitieren.

Die hohen Zusagen der Vergangenheit lassen sich angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt kaum noch erwirtschaften. Darunter leiden Versicherer, Pensionskassen und Co. aber auch die Unternehmen selbst.

Kürzt beispielsweise eine Pensionskasse die Verzinsung künftiger Beiträge, dann muss der Arbeitgeber einspringen, der seinen Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung anbietet.

Die Branche stößt sich vor allem daran, dass auch Pensionskassen, -fonds und Versicherer keine Garantien mehr geben dürfen. Damit wäre die Zusage einer Mindestrente im Alter nicht mehr möglich, argumentiert der Branchenverband GDV.

"Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können."

Auch Versicherungsmathematiker der einflussreichen Deutschen Aktuarvereinigung halten das Verbot von Garantiezusagen "weder für erforderlich, noch hilfreich für die verstärkte Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge". Das Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer dürfe nicht außer Acht gelassen werden.

Für Betriebsrenten von Geringverdienern mit monatlich bis zu 2000 Euro brutto soll es eine neue Förderung geben. Zudem sollen insgesamt höhere Beiträge steuerfrei in Pensionseinrichtungen gezahlt werden können.

Das nutze jedoch nichts, wenn die Betriebsrente bei der Auszahlung hoch besteuert werde, argumentiert der Bund der Steuerzahler: "Aus unserer Sicht gehört die Rentenbesteuerung insgesamt auf den Prüfstand".

Der BDA kritisiert, dass Arbeitgeber, die weiterhin feste Zusagen für die Altersversorgung machen, keinen Vorteil aus den geplanten gesetzlichen Änderungen haben sollen.

(dpa)
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