Für junge Familien Risikolebensversicherung ist Pflicht

Berlin/Düsseldorf (RPO). Wer eine Familie gründet, sollte darüber nachdenken eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Beiträge hin oder her - das Geld ist in jedem Fall gut angelegt.

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Foto: ddp

Eine Menge fester Ausgaben belastet jeden Monat das Portemonnaie. Zu diesen Kosten zählen auch die Monatsbeiträge für Versicherungspolicen. Einen Haftpflichtschutz zum Beispiel sollte jeder haben, ob Berufsanfänger oder Geschäftsführer. Und die Risikolebensversicherung bietet Hinterbliebenen finanziellen Schutz für den Fall, dass der Hauptverdiener stirbt.

"Singles in einer Mietwohnung haben da in der Regel nichts abzusichern", sagt Holger Schmitt vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Sobald ein Paar Kinder hat, ist die Risikolebensversicherung aber Pflicht, urteilen Verbraucherschützer. Das hat nicht nur mit dem dann ausbleibenden Einkommen zu tun.

"Sie ist auch wichtig, wenn Kredite abzubezahlen sind, weil ich ein Haus gebaut oder ein Auto finanziert habe", fügt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, hinzu. Denn staatliche Renten reichen in der Regel nicht, um den Lebensstandard des verbleibenden Elternteils und der Kinder zu sichern. Und Belastungen des Budgets durch Kreditverträge können eine Familie schnell in den finanziellen Ruin stürzen.

Keine Baufinanzierung mehr

"Bei vielen Banken bekommen Sie heute gar keine Baufinanzierung mehr, wenn sie diesen Schutz nicht nachweisen können", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Das gelte mittlerweile auch, obwohl die Immobilie als Sicherheit zur Verfügung steht. Nicht nur für die Banken, auch für Verbraucher sei der Schutz in dieser Hinsicht aber sinnvoll: "Dann kann die Familie im Todesfall eines Elternteils in der Immobilie wohnen bleiben."

Die Risikolebenspolice bietet einen reinen Todesfallschutz - eine Rücklage für das Alter wird mit ihr nicht gebildet, erläutert Holger Schmitt. Die monatlichen Beiträge seien im Vergleich zu Rentenversicherungen daher günstig: Bei einer Versicherungssumme von 100 000 Euro, einem Eintrittsalter von 30 Jahren und einer Laufzeit von 35 Jahren seien im Schnitt bei einem günstigen Anbieter etwas mehr als 300 Euro pro Jahr zu zahlen, rechnet Weidenbach vor. Bei einem teuren Anbieter seien es bis zu 860 Euro. "Sind es nur 10 Jahre Laufzeit, zahle ich dagegen auch nur 90 Euro im Jahr, denn die späten Jahre sind die teuren für den Versicherungsnehmer."

Allgemein bemisst sich die Höhe nach dem Bedarf: Alter und Laufzeit sind die wichtigsten Kriterien. Dazu kommt, dass Frauen weniger zahlen als Männer, Nichtraucher weniger als Raucher. "Bei der Wahl der Laufzeit orientiere ich mich am besten an der Laufzeit des zu sichernden Kredits", sagt Thorsten Rudnik. "Und wenn Kinder zu versorgen sind, gilt die Faustregel: Solange das jüngste Kind noch nicht auf eigenen Beinen steht, ist der Schutz sinnvoll."

Umfang des Schutzes anpassen

Aber nicht nur dadurch, dass die Kinder aus dem Haus sind, kann sich der Risikoschutz verringern. "Auch eine Erbschaft oder ein Lottogewinn kann bedeuten, dass sich mein abzudeckendes Risiko verringert." Dann sollte man auch den Umfang des Versicherungsschutzes anpassen und die Beiträge verringern, empfiehlt Rudnik. Die Verträge der Unternehmen geben eine solche Flexibilität seinen Aussagen nach her: Bei monatlicher Beitragszahlung seien sie innerhalb eines Monats kündbar.

"Eheleute sollten zwei Verträge überkreuz abschließen, in denen der eine jeweils versicherte Person, der andere der Begünstigte ist", rät Weidenbach. "Dann sind sie für alle Fälle auf der sicheren Seite." Tarife, in denen die Versicherungsleistung an die Tilgungsraten eines Baukredits angelehnt sind, empfiehlt sie nicht. "Solche Möglichkeiten gibt es - die Verringerung meines Versicherungsbeitrags bei fortschreitender Tilgung rechnet sich in der Regel aber nicht."

Angaben zur Gesundheit

Bei der Antragstellung sind die Angaben zur Gesundheit - ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitspolice - unbedingt wahrheitsgemäß zu machen. Damit die Versicherung die Leistung verweigern kann, müssen die Todesursache und ein verschwiegenes Leiden zwar im Zusammenhang stehen. "Aber wer zum Beispiel verschweigt, dass er schon lange an Bluthochdruck leidet und dann an einem Herzanfall stirbt, bekommt nichts", gibt Rudnik zu bedenken.

Und beim geringsten Verdacht würden die Versicherer häufig versuchen, die Leistungspflicht grundsätzlich anzufechten. Bei der Wahl, wegen einer Vorerkrankung einen Risikoaufschlag beim Beitrag oder eine Ausschlussvereinbarung in Kauf zu nehmen, rät Rudnik zur ersten Variante. "Sonst leistet die Versicherung möglicherweise im Ernstfall nicht." Und dann wären die Beiträge verloren.

(gms)
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