Regelmäßiges Lüften ist wichtig Schimmelpilze in Haus und Wohnung greifen um sich

Verbesserte Wärmedämmung und dichtere Fenster sparen zwar Energie, doch in den vergangenen Jahren zeigt sich auch immer mehr ein Problem: Der Schimmelbefall in Wohnungen und Häusern nimmt zu. Deswegen ist richtiges Heizen ebenso wie richtiges Lüften das A und O.

"Doch auch Baumängel können das Schimmelpilzwachstum fördern", sagte Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Bundespressesprecher des Verbandes Deutscher Makler (VDM), in Berlin.

Schimmelpilz trete vor allem bei hoher Luftfeuchtigkeit auf, beispielsweise in Bad und Keller. Im Badezimmer sei Schimmelpilz zu erkennen, wenn sich Fugen und Silikondichtungen schwarz, rot, grün oder gelb verfärbten. Für viel Feuchtigkeit in geschlossenen Räumen sorgen nach Expertenansicht allein die Bewohner. So setze ein Vier-Personen-Haushalt durch die Wasserdampfabgabe bei Duschen, Waschen und Kochen im Schnitt täglich zehn Liter Wasser frei. Ausreichendes Lüften beuge möglichem Schimmelbefall vor.

Die Wohnräume sollten morgens und abends ein- bis zwei Mal für je fünf bis 15 Minuten durchgelüftet werden, um feuchte Innenraumluft mit frischer Luft auszutauschen. Räume, in denen die Wäsche getrocknet wird, sollten bei geschlossener Tür öfter belüftet werden. Wer all das versäume, müsse mit gesundheitlichen Schäden rechnen. Besonders gefährdet seien Kinder, Ältere sowie Menschen mit Atemwegbeschwerden, Allergien und Lungenkrankheiten.

Wie wichtig regelmäßiges Heizen und Lüften ist, zeigt nach Angaben des VDM ein Urteil des OLG Frankfurt am Main. Die Richter wiesen die Klage eines Mieters ab, der wegen Schimmelbildung die Miete mindern wollte. Die Feuchtigkeitsschäden seien durch zu geringes Heizen und Lüften des Mieters selbst entstanden, erklärten die Richter den Angaben zufolge. Auch wer als Mieter nach dem Duschen das Spritzwasser nicht von den Fliesen wische, müsse mit Schimmelpilzen rechnen, urteilte das Berliner Landgericht. Der Vermieter müsse nicht für den Schaden aufkommen.

Bei neuen Immobilien haftet der Verkäufer

Doch Schimmelpilze können auch andere Ursachen haben wie beispielsweise mangelhafte Baukonstruktionen. Baubegleitende Qualitätskontrollen seien deshalb unterm Strich billiger als die spätere Beseitigung möglicher Schäden, sagte VDM-Vizepräsident Schick.

Schimmelbefall und die Ursache dafür sollten schnellstmöglich entfernt werden. Außerdem seien die Pilzsporen an den betroffenen Flächen und aus der Raumluft zu beseitigen, da sie ansonsten über mehrere Jahre die Luftkeimbelastung erhöhen könnten.

Stelle der Käufer einer neuen Eigentumswohnung oder eines neuen Hauses einen Schimmelpilzbefall innerhalb der Gewährleistungsfrist fest, so müsse der Verkäufer den Schimmel beseitigen beziehungsweise die Kosten dafür übernehmen. Trete der Pilz dagegen bei einer gebrauchten Eigentumswohnung oder einem gebrauchten Haus auf, müsse der Käufer bei fehlender Gewährleistungsvereinbarung die Kosten für die Beseitigung des Schadens übernehmen.

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