Blaue Briefe vom Finanzamt Steuerfalle für säumige Rentner schnappt zu

München · Jetzt zieht sich das Kontrollnetz um säumige Rentner endgültig zu: Die Finanzämter starten in den nächsten Wochen die letzte Welle blauer Briefe an Senioren, die ihre Steuerpflicht bislang ignoriert haben.

Steuererklärung 2012: Das können Sie absetzen
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Steuererklärung 2012: Das können Sie absetzen

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Foto: ddp

Damit schnappt die Steuerfalle zu für alle, die seit 2005 hohe Renten oder mehrere Alterseinkünfte am Fiskus vorbei kassiert haben - oft ohne es zu wissen. Ertappte Steuersünder müssen mit zum Teil empfindlichen Nachzahlungen plus Zinsen rechnen, ab circa 500 Euro aufwärts schlimmstenfalls auch mit Strafverfahren.

Der blaue Brief fordere zur Abgabe einer Steuererklärung auf, notfalls rückwirkend bis 2005, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Selbst Greise im Pflegeheim blieben nicht verschont. Wie viele der über 20 Millionen Rentner bald Post bekommen, weiß niemand.

Nöll rät eindringlich dazu, dem Brief zuvorzukommen. Wer noch nicht prüfen ließ, ob er steuerpflichtig ist, sollte das rasch tun. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater helfen dabei. Sobald sich das Finanzamt gemeldet hat, ist es fürs Nachholen von Versäumtem aus freien Stücken zu spät. In einer ersten Welle war der Fiskus Pensionären auf den Fersen, die ihre Einkünfte aus eigenem Antrieb deklariert haben.

Warum müssen sich Rentner mit der Steuer befassen?

Das liegt am Alterseinkünftegesetz von 2005. Früher hatten die meisten ihre Ruhe vorm Fiskus. Jetzt gilt: Je nach Rentenbeginn ist von der gesetzlichen Rente unterschiedlich viel steuerfrei. Immer mehr Senioren rutschen damit in die Steuerpflicht hinein: Neurentner in 2005 mussten noch 50, die in 2008 schon 56 Prozent ihrer Bezüge versteuern. Wer 2011 erstmals Altersrente bekommt, muss 62 Prozent versteuern, der Rentnerjahrgang 2015 bereits 70. Der Anteil erhöht sich für jeden neuen Rentnerjahrgang weiter bis auf 100 Prozent in 2040.

Wer hat nichts zu befürchten?

Wer nur eine bescheidene gesetzliche Rente kriegt und höchstens etwas Zinsen dazu, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Wer bis 2005 in den Ruhestand ging und bis zu 1.590 Euro monatlich bekommt, hat Ruhe vor dem Finanzamt, rechnet Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine vor. Für jeden neuen Rentnerjahrgang ab 2006 fällt der Grenzbetrag aber um etwa 50 Euro geringer aus. Wer sich 2009 zur Ruhe gesetzt hat, darf nur noch 1.410 Euro staatliche Rente haben (nach Abzug gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge), damit er steuerfrei bleibt. Für Neurentner in 2010 liegt die Richtschnur bei gut 1.350 Euro. Für Ehepaare gelten doppelte Werte. Die Hürden gelten aber nur, wenn keine weiteren Einkünfte da sind.

Wer muss sich kümmern?

Bei Einkünften aus mehreren Quellen ist die Steuerpflicht schnell erreicht. Etwa dann, wenn eine niedrige gesetzliche Renten fließt, dazu aber noch Zusatzeinkommen wie eine Betriebs- oder Privatrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden) oder ein Nebenverdienst. Auch die Witwenrente muss versteuert werden, eine Unfall- oder Entschädigungsrente dagegen nicht. Ein Beispiel: Eine alleinstehende Rentnerin bekommt im Monat 1.100 Euro Rente inklusive Witwenrente, 200 Euro Betriebsrente und 300 Euro Zinsen. Damit muss sie eine Steuererklärung abgeben.

Was, wenn erst einer in Rente ist?

Gerade dann sollten sich Senioren besonders genau informieren. In der Steuerpflicht sind ganz häufig Ehepaare, von denen einer noch berufstätig ist. Besonders drücken kann die Steuerlast dann, wenn der arbeitende Partner in Steuerklasse III eingestuft ist, so Nöll.

Was drückt die Steuerlast?

Nicht jede Steuererklärung bedeutet, dass am Ende auch Steuern zu zahlen sind. Mit Freibeträgen und Pauschalen kann die Steuerlast gedrückt werden. Dazu gehört auch das Absetzen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Ausgaben für Privathaftpflicht-, Unfall- und Sterbegeld- oder eine langjährige Lebensversicherung. Auch die Kfz-Haftpflicht ist absetzbar.

Was geht noch?

Das zu versteuernde Einkommen wird außerdem kleingerechnet durch Posten wie Spenden, Gewerkschaftsbeiträge, Handwerkerlöhne, Praxisgebühren und Aufwendungen für die Gesundheit wie die Anschaffung von Brille, Zahnersatz oder Fahrten zur Klinik. Schwerbehinderte mit Ausweis haben noch Extra-Freibeträge. Absetzbar sind auch Aufwendungen für Pflege.

Was blüht Ertappten?

Sie müssen die versäumten Steuern auf jeden Fall nachzahlen.
Außerdem werden noch sechs Prozent Zinsen pro Jahr fällig, eventuell auch Strafzinsen. Brenzlig kann es werden, wenn die Nachzahlung bei über 500 Euro pro Jahr liegt, so Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Dann drohen meist Bußgeld oder Geldstrafen.

(APD)
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