Streit um Steuer-Strafverfolgung Die Veränderungen im Überblick

Düsseldorf · Das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz droht trotz erheblicher Nachbesserungen am Nein der SPD-regierten Bundesländer zu scheitern. Am Donnerstag unterzeichneten Vertreter beider Länder in Bern ein Änderungsprotokoll, das für deutsche Steuerflüchtlinge einige Verschärfungen gegenüber den ursprünglichen Plänen enthält.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble wie auch seine Schweizer Kollegin Eveline Widmer-Schlumpf sprachen von einem für beide Seiten angemessenen und fairen Kompromiss zur Lösung des langjährigen Steuerstreits.

SPD-Chef Sigmar Gabriel kündigte an, unterstützt vom nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans, umgehend die Ablehnung des Abkommens im Bundesrat durch die SPD-regierten Bundesländer an. Konkret forderte Walter-Borjans, Steuerhinterzieher, die bis zum geplanten Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2013 ihr Geld aus der Schweiz abziehen, strafrechtlich verfolgen zu können.

In dem Abkommen sichert Deutschland bislang zu, ab 1. Januar 2013 die Strafverfolgung einzustellen. Man wolle den Steuerhinterziehern aber nicht die Gelegenheit bieten, ihr Kapital bis zum Inkrafttreten des Abkommens unbehelligt verlagern zu können, betonte der NRW-Minister. Walter-Borjans schlug einen Stichtag vor, ab dem Steuerfahnder auch weiterhin rückwirkend tätig werden können.

"Wir brauchen einen Stichtag: Alle Hinterziehungstatbestände, die zwischen dem 21. September 2011 und dem 31.12.2012 anfallen, müssen von unseren Steuerfahndern weiterhin verfolgt werden können." So lange das nicht sichergestellt sei, werde man "weiter Steuer-CDs ankaufen, wenn sie uns angeboten werden und relevante Informationen enthalten", so Walter-Borjans.

Die zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz verabredeten Änderungen im Überblick:

PAUSCHALSTEUER Bisher unversteuerte Kapitalanlagen sollen 2013 zu Sätzen von 21 bis 41 Prozent besteuert werden, abhängig vom Umfang des betroffenen Vermögens. Dies soll rückwirkend für zehn Jahre gelten.

Kapitalertragssteuer Ab 2013 sollen wie in Deutschland 26,4 Prozent auf Kapitalerträge fällig werden.

ERBSCHAFTSSTEUER Im Todesfall eines Kontoinhabers wird nach Inkrafttreten eine Steuer in Höhe von 50 Prozent erhoben und an Deutschland abgeführt, sofern die Erben nicht einer Offenlegung gegenüber den deutschen Steuerbehörden zustimmen.

AUSKUNFT In maximal 1300 Fällen innerhalb eines Zweijahreszeitraums dürfen deutsche Behörden den Plänen zufolge von ihren Schweizer Kollegen Auskünfte einholen.

VERLAGERUNG Die Verlagerung von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger aus der Schweiz in Drittstaaten soll ab 1. Januar 2013 nur mit Meldung möglich sein.

STRAFVERFOLGUNG Beteiligte an einer Steuerstraftat sollen nicht verfolgt werden. Anhängige Verfahren sollen eingestellt werden.

(RP/chk)
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