Am 1. Juni läuft die Frist ab Wie Sie eine Fristverlängerung für die Steuererklärung beantragen

Gladbeck · Der Countdown läuft: Bis spätestens 1. Juni müssen viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Darauf weist der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck hin.

Steuererklärung: Das sind die besten Steuerprogramme für den Computer
Infos

Das sind die besten Steuerprogramme für den Computer

Infos
Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Verpflichtet zur Abgabe sind unter anderem Arbeitnehmer, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben. Auch alle, die 2014 eine Lohnersatzleistung wie zum Beispiel Elterngeld bekommen haben, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung grundsätzlich verpflichtet.

Wer den Termin nicht einhalten kann, kann bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In diesem Fall werde kein Verspätungszuschlag festgesetzt. Der Antrag muss begründet werden und dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob dem stattgegeben wird oder nicht. Fertigt ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Erklärung an, gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort