Fragen & Antworten Steuererklärung 2017 - zwei Monate länger Zeit

Düsseldorf · Kein Papierwust mehr bei der jährlichen Steuererklärung. Alles soll einfacher und digitaler werden. Bürger bekommen aber auch mehr Zeit - müssen aber auch mit einem Verspätungsgeld rechnen.

 Ab 2017 soll bei der Steuererklärung einiges leichter werden.

Ab 2017 soll bei der Steuererklärung einiges leichter werden.

Foto: dpa, fz sir

Die Bürger sollen bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorlegen. Nachweise zu Spenden oder Kapitalerträgen sollen von den Sachbearbeitern nur noch in Einzelfällen angefordert werden.

Der Bundestag will am Donnerstag ein Gesetzespaket beschließen, das das Besteuerungsverfahren vereinfachen soll. Neu ist auch: Bürger sollen mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung bekommen. Die neuen Regeln sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss diese künftig erst Ende Juli einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai des Folgejahres. Die nun um zwei Monate verlängerte Frist soll vom Steuerjahr 2018 an gelten. Ehepaare beispielsweise mit der Lohnsteuerklasse III und V müssen demnach für 2018 erst bis zum 31.
Juli 2019 ihre Steuererklärung abgeben. Nichtberatene Steuerpflichtige erhalten jetzt also sieben Monate Zeit.

Mehr Zeit für die Abgabe erhalten auch Steuerzahler, die sich von einem Berater oder einem Verein helfen lassen. Für sie wird die Abgabefrist von 12 Monate auf 14 Monate erweitert. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 eingereicht werden.

Bei der sogenannten Vorabanforderung von Steuerpflichtigen, die einen Berater nutzen. Hier wird die Abgabefrist von 3 auf 4 Monate verlängert. Die Vorabanforderung erfolgt nur, wenn die entsprechenden Steuerformulare vorliegen beziehungsweise handelsrechtliche Fristen zur Bilanzerstellung abgelaufen sind.

Einen Verspätungszuschlag gibt es bisher schon. Er wurde aber durch den Bearbeiter im Finanzamt je nach individuellem Ermessen festgesetzt. Das soll sich mit dem künftig stärker automatisierten Besteuerungsverfahren ändern. Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung eines obligatorischen Verspätungszuschlages vor.

Nein. Der Zuschlag von 25 Euro pro Monat soll nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen. Diese automatischen Zuschläge würden aber nur dann greifen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 7 beziehunsgweise 14 Monaten nach Ende des Besteuerungszeitraumes abgegeben und wenn zugleich keine Fristverlängerung beantragt wurde.

Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich nichts. Das gilt auch für Fälle, in denen weder Geld erstattet noch nachgezahlt wird. Hier kann es nur im Einzelfall zu einer Festsetzung des Verspätungszuschlages kommen.

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In der Koalition heißt es, "es muss kein Rentner befürchten, hohe Verspätungszuschläge zahlen zu müssen, weil er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein". Wer also von seiner Steuererklärungspflicht "überrascht" und erst vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung erstmalig aufgefordert wird, für den beginnt der Verspätungszuschlag erst mit dem Ablauf der durch das Finanzamt gesetzten Nachfrist.

(dpa)
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