Rechnungen absetzen Steuern sparen mit Handwerkern

Düsseldorf (RP). Bis zu 1200 Euro gibt der Fiskus jährlich für ordentlich abgerechnete Handwerker-Arbeiten dazu. Mit geschicktem Taktieren zum Jahresende lässt sich aus dem Steuergeschenk noch mehr herausholen.

Steuern: die wichtigsten Tipps
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Foto: ddp

Neben Kosten für "haushaltsnahe Dienstleistungen" (zum Beispiel die Wohnungsreinigung, Gartenpflege oder die Betreuung von Kindern) beteiligt sich der Fiskus an Handwerker-Kosten, die wegen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt anfallen — und zwar unabhängig davon, ob es sich um den Mieter oder Eigentümer handelt.

Die Förderung ist erheblich: Der Steuerzahler kann 20 Prozent der Anfahrts- und Arbeitskosten geltend machen. Materialkosten bleiben jedoch außen vor. Seit diesem Jahr beträgt das Maximum 1200 Euro pro Jahr, zuvor waren es 600 Euro im Jahr. Geltend machen heißt in diesem Fall: Der Betrag mindert in voller Höhe die Steuerschuld — also nicht nur das zu versteuernde Einkommen.

Wer zum Beispiel in diesem Jahr 6000 Euro Handwerker-Kosten (ohne Material) zahlt und das später bei der Einkommensteuererklärung geltend macht, den kostet die Arbeit effektiv nur 4800 Euro. Denn den Rest, 1200 Euro oder 20 Prozent, übernimmt nachträglich das Finanzamt. Nur Konto-Zahlung wird berücksichtigt Geht die Handwerker-Rechnung über 6000 Euro hinaus, so bringt das steuerlich nichts mehr. Ein Vor- oder Rücktrag in ein anderes Jahr ist nicht möglich, entschied der Bundesfinanzhof (Az: VI R 44/08).

Steuervorteil optimieren

Um den Steuervorteil zu optimieren, sollten größere Arbeiten wie eine Sanierung daher über zwei Jahre verteilt werden — einen Teil bezahlt der Kunde in diesem Jahr, den Rest im nächsten Jahr. Insgesamt könnten dann bis zu 2400 Euro vom Staat als Zuschuss fließen.

Sehr wichtig: Die Rechnung muss die absetzbaren Anfahrts- und Arbeitskosten von den Materialkosten trennen. Außerdem ist notwendig, dass der Kunde die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch einen Beleg des Kreditinstitutes nachweist, also einen Kontoauszug. Bar-Zahlungen werden in keinem Fall berücksichtigt, wie der Bundesfinanzhof klargestellt hat (Az: VI R 14/ 08).

Schwarzarbeit eindämmen

Ziel der Handwerker-Förderung ist vor allem, die Schwarzarbeit einzudämmen. Was genau von den Finanzämtern zu akzeptieren ist, wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) in einem "Anwendungsschreiben zu Paragraph 35a EStG" geregelt (Az: IV C 4 - S 2296-b/07/0003). Zu den steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen gehören demnach nicht nur das Lackieren von Türen, Innen- und Außenfenstern oder der Austausch von Bodenbelägen wie Teppich, Parkett und Fliesen, sondern auch ausdrücklich Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, Modernisierung des Badezimmers, Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (zum Beispiel Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer und andere Gegenstände, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können).

(RP)
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