FG Köln 7 K 932/03 Bewerbungskosten lassen sich auch ohne Belege absetzen

Köln/Berlin · Bewerbungen bei Unternehmen verursachen Kosten. Diese lassen sich bei der Steuererklärung absetzen - sogar dann, wenn man keine einzelnen Belege mehr vorlegen kann.

Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln hervor (Az.: 7 K 932/03), auf die der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hinweist. Im konkreten Fall hatte das Gericht einem Bewerber Recht gegeben, der sich außer Stande sah, die Kosten für Dinge wie Papier, Druckertinte, Mappen und Ähnliches einzeln nachzuweisen.

Das Gericht legte fest, dass bei Bewerbungen mit Mappe pauschal 8,50 Euro und ohne Mappe 2,50 Euro abgesetzt werden können. Zur Ermittlung der Gesamtkosten sollte dem Finanzamt eine Liste mit Adressen beigefügt werden, bei denen der Steuerpflichtige sich beworben hat, rät der NVL. Sinnvoll könne es auch sein, sich auf das Aktenzeichen der Kölner Entscheidung zu berufen.

(RPO)
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