47 C 666/00 Bordell als neuer Nachbar: Kein Grund für Mietminderung
Gar nicht erfreut war eine Hamburger Mieterin, als im Erdgeschoss ihres Wohnhauses eines Tages ein Fensterbordell eingerichtet wurde. Die Frau minderte die Miete, weil sie einerseits Belästigungen durch Freier, andererseits aber die Verschlechterung des Rufs ihres Hauses fürchtete.
07.07.2006
, 08:02 Uhr
Der Vermieter war damit nicht einverstanden und die Sache landete vor dem Amtsgericht Hamburg.
Letzteres entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Mietminderung habe, da das Haus, welches in der Nähe des Rotlichtviertels lag, eh keinen guten Ruf genieße und die Mieter durch den separaten Eingang vor Belästigungen durch Freier einigermaßen sicher seien (Az: 47 C 666/00).