Wohnen, Arbeiten, Reisen Die wichtigsten Urteile des Jahres 2013

Düsseldorf · Jedes Jahr werden rund 20.000 richterliche Entscheidungen getroffen. Dabei handelt es sich nicht immer um Strafsachen, sondern häufig um Bereiche, die das tägliche Leben der Bürger betreffen. Wir haben die wichtigsten Urteile aus den Bereichen Arbeit, Wohnen und Co. aus dem Jahr 2013 für Sie zusammengestellt.

Die wichtigsten Urteile 2013
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Die wichtigsten Urteile 2013

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Es beginnt mit den Klauseln eines Miet- oder Kaufvertrages, geht weiter bei den Regelungen über Kündigung und Urlaub am Arbeitsplatz, betrifft das Familienleben und mündet hinter dem Steuer des eigenen PKWs. Gesetze regeln alle Bereiche des Lebens und werden ständig erneuert.

Das macht es vor allem für Privatpersonen oft schwierig den Überblick über die eigenen Rechte und Pflichten zu behalten, dabei kann das bei Problemen oder Unklarheiten im Alltag von großem Nutzen sein.

Wussten Sie beispielsweise, dass die Deutsche Bahn sich seit diesem Jahr nicht mehr auf höhere Gewalt berufen darf, um für Verspätungen keine Verantwortung tragen zu müssen? Mit anderen Worten, selbst wenn es zu Verspätungen durch Wind und Wetter kommt, muss die Bahn zu ihren üblichen Konditionen Ausgleichszahlungen leisten.

Aufatmen können auch alle, die sich Sorge um verspätete Flüge machen. Kommt das Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät am Zielflughafen an, muss die Airline zwischen 250 und 600 Euro Ausgleichszahlungen leisten. Die Zeit bringt das nicht zurück, aber ein schöner Bonus für den Urlaub ist das schon.

Samenspende und Schwarzarbeit

Auch in Sachen Schwarzarbeit gibt es Neuerungen. Wer etwa Handwerker beschäftigt, hat bei Schäden oder Mängel im Nachhinein kein Recht auf Ausbesserung. Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Staat vorher um Geld betrogen wird.

Spektakulär in Sachen Familienrecht war 2013 ein Urteil zum Thema Samenspende. Inzwischen kann nämlich auch ein Samenspender sein Recht als biologischer Vater geltend machen und die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten.

Anlässlich der Jahreszeit noch eine gute Nachricht aus dem Arbeitsrecht: Arbeitnehmer haben in jedem Fall Anrecht auf Weihnachtsgeld, wenn in ihrem Vertrag steht, dass diese Sonderzahlung "gewährt" wird. Das gilt auch dann, wenn im nachfolgenden Absatz zu lesen ist, dass "die Zahlung freiwillig und ohne Rechtsanspruch erfolgt". Vielleicht also, werfen Sie noch einmal einen Blick in Ihre Unterlagen, es könnte ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk dabei heraus kommen.

Die wichtigsten Urteile 2013 aus den Bereichen Arbeiten, Familie, Hartz IV, Reisen, Verbraucher, Verkehr und Wohnen, finden Sie in unserer Infostrecke.

Alle unsere Texte zum Jahresrückblick finden Sie nach und nach hier.

(ham)
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