Gerichtsurteil Lebensgefährtin zieht ein — Vermieter darf nicht kündigen

Berlin · Ein Mieter muss nicht mit einer Kündigung rechnen, wenn er ungefragt seine Lebensgefährtin in seine Wohnung aufnimmt.

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Foto: ddp

Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 67 S 119/17), über den die Zeitschrift "Deutsche Wohnungswirtschaft" (Heft 9/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland berichtet.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Räumungsklage gegen einen Mieter, der seine Lebensgefährtin in seine Wohnung aufgenommen hatte. Die Vermieterin hatte er zuvor allerdings weder um Erlaubnis gebeten, noch sie überhaupt darüber informiert. Nachdem die Vermieterin davon erfuhr, kündigte sie den Mietvertrag.

Ohne Erfolg: Eine außerordentliche Kündigung sei in diesem Fall nicht gerechtfertigt, befand das Landgericht. Denn es sei schon zweifelhaft, ob der Mieter sich in diesem Fall überhaupt pflichtwidrig verhalten habe. Zwar müsse die Vermieterin um Erlaubnis gefragt werden. Da es sich hier um die Lebensgefährtin handelte, hätte sie aber ihre Zustimmung nicht verweigern dürfen. Für den Mieter spreche in diesem Fall zudem, dass das Mietverhältnis seit knapp 30 Jahren ohne Beanstandungen bestehe.

Das Urteil stammt vom 16. Mai 2017.

(felt)
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