31 C 63/98-44 Keine Endlos- Zuschläge von Notdiensten

Wer einen Handwerker-Notdienst bestellt, muss in der Regel tief in die Tasche greifen. Doch auch hier gibt es klare Grenzen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main berichtet. Dabei seien Regeln für die Zuschläge der Notdienste festgelegt worden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Immobilienbesitzer einen Schlüsselnotdienst gerufen. Er sei auch bereit gewesen, diesen Service entsprechend zu honorieren. Dann aber habe die Firma auch noch einen Sofortzuschlag, Bereitstellungskosten für den Einsatz eines Pkw und Spezialwerkzeugkosten kassieren wollen. Der Kunde klagte und bekam Recht.

Ein Schlüsselnotdienst könne zwar Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht verlangen, einen Sofortzuschlag gebe es allerdings nicht. Und auch die Kosten für Fahr- und Werkzeug müssten im Preis einkalkuliert sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort