Trotz Verbot im Mietvertrag Mieter darf Parabolantenne aufstellen

Regensburg · Mieter dürfen eine unauffällige Parabolantenne an einer versteckten Stelle im Garten aufstellen. Das gilt auch dann, wenn dies laut Mietvertrag eigentlich verboten ist, berichtet die Fachzeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 11/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg (Az.: 8 C 1715/11). Denn der Mieter habe ein berechtigtes Interesse, unterschiedliche TV-Programme zu empfangen.

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Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

In dem Fall hatte ein Mieter eine graue Satellitenschüssel im hinteren Teil des mitvermieteten Gartens aufgestellt. Der Garten war durch eine Hecke von außen nur begrenzt einsehbar. Die Vermieterin wehrte sich gegen die Antenne und verwies zur Begründung auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag.

Die Richter wiesen die Klage allerdings ab. Die Klauseln im Mietvertrag hielten einer Prüfung nicht stand, befanden sie. Denn die Parabolantenne stelle keine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung dar. Durch ihre unauffällige Farbe und den versteckten Standort sei sie nicht auffälliger als eine Wäschespinne oder ein bunter Sonnenschirm. Daher überwiege hier das Informationsbedürfnis des Mieters. Die Vermieterin müsse die Satellitenschüssel dulden.

(dpa)
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