Bundesgerichtshof entscheidet Mieter müssen bunte Wände wieder hell streichen

Karlsruhe · Das Wohnzimmer knallrot, das Schlafzimmer grün und die Küche blau - beim Auszug können solche Farben für Ärger sorgen, denn Mieter müssen sie überstreichen. Mit dem passenden Werkzeug werden aber auch schwarze Wände wieder weiß.

So klappt's mit dem Anstreichen
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Foto: ICI

Mieter investieren besser in einen hochwertigen Farbroller, wenn sie dunkle Wandfarben weiß überstreichen wollen. Am besten hat die Walze einen Bezug aus künstlich hergestelltem Lammfell und eine mittlere Florlänge, empfiehlt Christian Hofmann von der DIY Academy. Bei billigen Walzen besteht die Gefahr, dass die Farbe nicht gleichmäßig verteilt wird. Wenn die weiße Farbe dann noch schlecht deckt, schimmert die farbige Wand auch nach fünfmaligem Streichen noch durch, warnt Hofmann.

Eine Florlänge von etwa 12 Millimeter eignet sich für glatte und leicht strukturierte Wände, wie sie in den meisten Innenräumen vorkommen. "Damit bekomme ich die Farbe sehr leicht und gleichmäßig verteilt", erklärt Hofmann. Bei der Farbe kommt es auf eine hohe Deckkraftklasse an. Diese Klasse ist auf dem Farbeimer angegeben. Sie reicht von eins bis vier. "Eins ist die beste Deckkraftklasse, vier die schlechteste." Für Farbe mit hoher Deckkraftklasse und eine gute Walze müssen Kunden zwar tiefer in die Tasche greifen. Dafür sei so selbst eine schwarze Wand nach zweimal streichen wieder weiß, sagt Hofmann.

Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof müssen Mieter bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, "die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12).

Als neutrale Farben können auch Beige- oder Pastelltöne infrage kommen: "Es muss nur hell genug sein", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Neutral bedeutet nicht zwangsläufig weiß - das hat der BGH schon in einem früheren Urteil entschieden. Laut dem aktuellen Urteil muss der Mieter die Wohnung auch dann in einer akzeptablen Farbe übergeben, wenn keine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag steht oder sie unwirksam ist. Überstreicht er knallige Farben beim Auszug nicht, mache er sich schadensersatzpflichtig, erläutert Ropertz.

(dpa)
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