23 O 796/012 Notar haftet nicht für Falschangaben eines Immobilienverkäufers

Ein Notar, dem falsche Angaben über ein zu verkaufendes Grundstück gemacht wurden, haftet gegenüber dem Käufer nicht für diese Angaben. Dies entschied das Landgericht Coburg (Az.: 23 O 796/012). </p>

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