Miet-Urteil Parkett beschädigt – Versicherung muss zahlen

Dortmund (RPO). Ein Schreibtischstuhl mit Rollen kann auf Echtholzparkett Schäden anrichten. Diese Kosten müssen Mieter ihrem Vermieter ersetzen. Allerdings können Mieter die Ausgaben an ihre Haftpflichtversicherung weiterreichen, entschied das Landgericht Dortmund (Az.: 2 T 5/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem Fall hatte eine Mieterin durch Benutzung eines Schreibtischstuhles einen Schaden auf dem Parkett ihrer Wohnung verursacht. Der Vermieter wollte die Kosten ersetzt haben. Die Haftpflichtversicherung der Mieterin weigerte sich allerdings, für den Schaden aufzukommen.

Die Frau wollte klagen und beantragte Prozesskostenhilfe, die ihr das Landgericht zusprach. Das Gericht sah ausreichende Erfolgsaussichten für die Klage. Ein Versicherungsausschluss ist seiner Ansicht nach hierbei nicht möglich.

(tmn/chk)
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