Urteil des Sozialgerichts Mainz Hartz-IV-Bezieher haben kein Anrecht auf anderen Sachbearbeiter

Mainz · Einem Urteil des Sozialgerichts Mainz zufolge haben Empfänger von Hartz-IV-Leistungen keinen Anspruch darauf, einen anderen Sachbearbeiter beim Jobcenter zu bekommen.

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Foto: dpa, Oliver Berg

Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht den Eilantrag eines Leistungsbeziehers ab, der das Jobcenter zur Zuweisung einer anderen Sachbearbeiterin verpflichten wollte. Als Begründung gab er an, dass er die für ihn zuständige Person "als Zumutung" empfinde.

Es gebe kein Recht des einzelnen Leistungsempfängers, den Sachbearbeiter seiner Angelegenheiten mitzubestimmen, erklärte das Gericht. Dabei handle es sich um eine verwaltungsinterne Entscheidung, die gerichtlich nicht überprüft werden könne. Auch wenn der Antragsteller das subjektive Empfinden habe, die zuständige Sachbearbeiterin sei voreingenommen, bestehe kein Ablehnungsrecht.

Aktenzeichen S 10 AS 164/18 ER (Beschluss vom 14.3.2018)

(felt)
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