33 C 344/01-93 Sturz über lose Gehwegplatte - Schmerzensgeld

Eine Fußgängerin hat Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie über eine lose Gehwegplatte auf dem Bürgersteig stürzt. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil. Die Hausverwaltung eines Mietshauses in Frankfurt wurde zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 600 Mark verurteilt (Az: 33 C 344/01-93).

Die Hausverwaltung sei verpflichtet gewesen, den Schaden zu beheben und bis dahin die Gefahrenstelle abzusichern. Bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes wurde ein gewisses Mitverschulden der Fußgängerin berücksichtigt. Sie hatte die Hausverwaltung vor ihrem Unfall noch auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Daher hätte sie sich dort vorsichtiger bewegen und den Sturz vermeiden können.

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