307 S 17/00 Ungezieferbekämpfung ist nicht immer Mietersache

Mietverträge dürfen nicht festlegen, dass die Ungezieferbekämpfung in der Wohnung immer eine Sache des Mieters ist. Ein Vertrag mit einer solchen Klausel ist unwirksam. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hamburg macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam.

Nach DMB-Angaben erklärte das Gericht, dass bei einem Ungezieferbefall sowohl bauseitige Ursachen als auch vom Mieter zu vertretende Gründe in Betracht kommen. Streiten sich Mieter und Vermieter über die Ursachen, so muss zunächst der Vermieter den Beweis dafür führen, dass der Ungezieferbefall nicht seinem Verantwortungs- oder Pflichtenkreis zuzuschreiben ist.

Erst wenn ein Sachverständiger keine Baumängel feststellt, das Haus in einem guten Zustand ist, es keine auffälligen Ritzen oder Fugen gibt und es sich bei dem Ungezieferbefall um Vorratsschädlinge handelt, spricht alles dafür, dass der Mieter für den Ungezieferbefall verantwortlich ist (Az.: 307 S 17/00).

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