Urteil des Landesarbeitsgericht Köln Bei verspäteter Lohnzahlung werden 40 Euro Strafe fällig

Köln · Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss einem aktuellen Urteil zufolge dem Arbeitnehmer 40 Euro pauschalen Schadenersatz zahlen.

Die seit 2014 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte 40-Euro-Pauschale finde auch im Arbeitsrecht bei Forderungen zum Arbeitsentgelt Anwendung, befand das Landesarbeitsgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. (Az. 12 Sa 524/16)

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das Gericht jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. Nach einer vor mehr als zwei Jahren neu eingefügten Vorschrift im BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des konkreten Schadens auch Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro. Umstritten ist jedoch, ob diese Regelung auch im Arbeitsrecht gilt.

Als erstes Obergericht fällte das Kölner Landesarbeitsgericht nun ein Urteil in dieser Rechtsfrage und bejahte darin die Anwendbarkeit der 40-Euro-Pauschale auf Arbeitsentgeltforderungen. Die Vorinstanz in dem Kölner Verfahren hatte noch anders entschieden.

(felt/AFP)
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