Bundesgerichtshof Vermieterin hinausgetragen: Kündigung nicht rechtens

Karlsruhe · Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, darf in seinen vier Wänden wohnen bleiben. Eine von der Vermieterin ausgesprochene Kündigung sei nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Mieter habe mit seinem Verhalten die Grenzen erlaubter Notwehr leicht überschritten, hieß es, für die Hauseigentümerin sei das weitere Mietverhältnis aber zumutbar.

Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern gegen neugierige Vermieter: Im konkreten Fall hatte sich die Hauseigentümerin 2012 im Haus ihres Mieters bei Koblenz die Rauchmelder angesehen. Das war so vereinbart worden. Bei der Gelegenheit wollte die Frau aber das ganze Haus inspizieren. Ihr Mieter war dagegen, es kam zum Streit. Die Vermieterin verließ das Haus trotz Aufforderung nicht. Als sie im Hausflur Gegenstände von einem Fensterbrett herunter nahm, reichte es dem Mieter: Er umfasste die Frau an den Armen und trug sie hinaus.

Die Hauseigentümerin kündigte das Mietverhältnis fristlos. Als der Mieter trotzdem nicht auszog, klagte sie auf Räumung. Während das Amtsgericht ihre Klage abwies, gab das Landgericht der Hauseigentümerin 2013 recht. Das sah der BGH anders.

(dpa)
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