9 U 148/01 Widerrufsrecht bis zur vollständigen Lieferung

Die Widerrufsfrist für eine telefonisch oder schriftlich bestellte Ware beginnt erst nach der vollständigen Auslieferung der Ware. Erst dann ist der Kunde in der Lage zu prüfen, ob die Ware seinen Virstellungen entspricht, entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt in einem Grundsatzurteil (Az.: 9 U 148/01).

Im verhandelten Fall hatte ein Kunde bei einer Computerfirma einen Laptop mit diversen Zubehörartikeln bestellt. Nach der Lieferung des Notebooks, aber vor Auslieferung des Zubehörs, widerrief der Kunde den Vertrag. Das Unternehmen war aber der Meinung, bereits mit Auslieferung des Notebooks habe die Widerrufsfrist begonnen. Daraufhin ging der Kunde vor Gericht und bekam Recht. Da zum Zeitpunkt des Widerrufs die Lieferung noch nicht vollständig war, stand dem Kunden das Widerrufsrecht auch noch zu.

Die Richter ließen jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.

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