Auto, Handy, Steuern Das ändert sich 2016

Düsseldorf · Zum Jahreswechsel treten viele neue Regelungen in Kraft. Das bekommen Verbraucher zu spüren - im Guten wie im Schlechten. Während der Fiskus sie mit Steuersenkungen entlastet, steigen die Sozialabgaben. Unterm Strich zahlen die meisten weniger, Gutverdiener dagegen mehr.

Auto, Handy, Steuern: Das ändert sich 2016
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Geringere Steuern Der Fiskus ist im nächsten Jahr mal großzügig. Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt, steigt um 180 auf 8652 Euro. Ebenso wird der steuerfreie Kinderfreibetrag auf 4608 Euro angehoben. Zum Abbau der kalten Progression, die bei steigendem Bruttolohn zu überproportional steigender Steuerlast führt, wird der Tarif etwas angepasst, so dass die Inflationsrate 2014 und 2015 ausgeglichen wird.

Mehr Kindergeld Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Monat erhöht. Damit steigt es für das erste und zweite Kind auf je 190 Euro im Monat, für das dritte Kind auf 196 Euro und ab dem vierten Kind auf 221 Euro. Zudem wird der Kinderzuschlag für Geringverdiener zum Juli um 20 Euro auf 160 Euro erhöht.

Höheres BAföG Ab dem Wintersemester 2016/17 werden die BAföG-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung erhalten bis zu 735 Euro monatlich (bislang 670 Euro). Wer noch bei den Eltern wohnt, kann maximal 537 Euro (bisher: 495 Euro) beziehen.

Mehr Rente Senioren können sich auf den 1. Juli freuen: Dann steigen die gesetzlichen Renten so stark wie seit 1993 nicht mehr. Grund ist die Rekordbeschäftigung, die die Beitragseinnahmen sprudeln lässt. In Westdeutschland steigen die Renten voraussichtlich um 4,4 Prozent, in Ostdeutschland um fünf Prozent. Die exakte Höhe legt die Bundesregierung im Frühjahr fest. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1200 Euro bedeutet eine Erhöhung um 4,4 Prozent fast 53 Euro mehr.

Sozialversicherungs-Beiträge Während der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,7 Prozent stabil bleibt, langen fast alle Krankenkassen stärker zu und erhöhen den Zusatzbeitrag (siehe Artikel auf der nächsten Seite). Zudem werden wie in jedem Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Diese markieren den maximalen Bruttolohn, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Die Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von 6050 auf 6200 Euro pro Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung von 4125 auf 4237,50 Euro. Das trifft Gutverdiener, die nun auf mehr Einkommen Abgaben zahlen müssen.

Porto wird teurer Die Post, die die Verbraucher schon in den vergangenen Jahren geärgert hat, erhöht das Porto nun erneut - um mehr als zehn Prozent. Ab Januar kostet der Versand eines Standardbriefs (bis 20 Gramm) 70 Cent. Bisher waren nur 62 Cent fällig. Die Post bietet Ergänzungsmarken für acht Cent an, mit der Kunden ihre 62-Cent-Marken aufstocken können. Für den internationalen Standardbrief werden künftig 90 statt 80 Cent fällig. Angehoben werden auch die zusätzlichen Entgelte für Einschreiben von 2,15 auf 2,50 Euro bzw. von 1,80 auf 2,15 Euro jeweils für "Einschreiben Einwurf", "Eigenhändig" bzw. mit "Rückschein". Die teuerste Variante (Einschreiben mit eigenhändiger Zustellung und Rückschein) kostet so zusätzlich zum Basisporto 6,80 Euro (bisher 5,75 Euro).

Telefonieren in der EU Handy-Telefonate und Surfen in der Europäischen Union werden dagegen zum 30. April günstiger. Dies hat die EU-Kommission gegen den Willen der Telefonkonzerne durchgesetzt. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent; für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

Kostenloses W-Lan im ICE Die Deutsche Bahn will im Laufe des nächsten Jahres auch allen Fahrgästen der 2. Klasse im Netz der ICE-Züge kostenloses W-Lan anbieten. Bisher ist das nur Fahrgästen der 1. Klasse vorbehalten.

Netzneutralität Zum 30. April 2016 gelten neue EU-Regeln für den Zugang zum offenen Internet. Danach müssen grundsätzlich alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden. Internetanbieter dürfen außerdem Kapazitäten für Spezialdienste wie Telemedizin freihalten. Diese dürfen aber nicht dazu führen, dass die Nutzung des Internets durch normale Nutzer eingeschränkt wird.

IBAN wird Pflicht Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Dann laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung aus. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Bislang war die 22-stellige Iban-Nummer nur für Unternehmen Pflicht.

Eingestellt wird zudem das elektronische Lastschriftverfahren, auch "Girokarte ohne PIN" genannt. Hierbei konnten Kunden bislang mit ihrer Girokarte und ihrer Unterschrift bezahlen.

Recht auf Girokonto Jeder Verbraucher in der EU soll das Recht auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen haben. Bis September muss eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Mit dem Konto soll jeder Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Kartenzahlungen vornehmen können. Allerdings darf das Konto meist nicht überzogen werden.

Steuer-ID für Freistellungsaufträge Freistellungsaufträge sind ab Januar an nur noch mit der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) gültig. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jeden Einwohner diese elfstellige Nummer, die ein Leben lang gilt. Sparer müssen aber keinen neuen Freistellungsauftrag stellen, sie müssen der Bank nur die Steuer-ID mitteilen. Die Steuer-ID steht meist auf der Lohnbescheinigung oder kann beim Bundeszentralamt angefordert werden (info@identifikationsmerkmal.de).

Steuer-ID für Kindergeld Auch Eltern, die für ihre Sprösslinge Kindergeld beziehen, müssen den Familienkassen ihre Steueridentifikationsnummer und die ihrer Kinder mitteilen. Und zwar schriftlich. Sonst erhalten sie künftig kein Kindergeld mehr. Die Steuer-ID der Kinder findet sich meist auf dem Steuerbescheid. Mit dieser Regelung will der Staat Doppelzahlungen verhindern.

Facharzttermin Nach langen Debatten ist es soweit: Ab Ende Januar helfen Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Patienten, einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Die KV schlagen Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vor. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Die Versicherten haben aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Arzt.

Rücknahme von Elektroschrott Verbraucher sind bereits seit langem verpflichtet, Elektrogeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Doch nun werden auch die Geschäfte stärker in die Pflicht genommen. Ab 24. Juli 2016 müssen Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Ladenfläche ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Große Geräte wie ein Fernseher aber nur, wenn der Kunde ein gleichwertiges neues Gerät kauft. Kleine Geräte (bis 25 Zentimeter Kantenlänge) wie ein Smartphone müssen auch ohne einen Neukauf angenommen werden.

Rauchmelder Rauchmelder erkennen frühzeitig Brände und können damit Leben retten. Deshalb sollen sie nun überall Pflicht werden. In Nordrhein-Westfalen müssen bestehende Gebäude bis Ende 2016 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Neubauten gilt diese Pflicht schon jetzt. Vermieter sind für die Installation verantwortlich, bei Nichtbeachten drohen empfindliche Geldstrafen.

KfW-Förderkredite Ab 1. April können Bauherren für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen: Statt bei 50.000 Euro liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gewährt werden diese Förderungen aber nur noch für Neubauten, deren Energiebedarf höchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegt.

Strompreise steigen 140 Versorger haben laut dem Verbraucherportal Verivox zum 1. Januar Preiserhöhungen von durchschnittlich 2,8 Prozent angekündigt. Für eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 33 Euro. Eine Ursache ist die steigende Ökostromumlage, sie steigt von 6,170 auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Zudem erhöhen sich viele andere Umlagen, mit der die Stromkunden die Energiewende finanzieren müssen (Offshore-Haftung, Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, Großverbraucher-Hilfe), sowie die Netzentgelte.

Gaspreise fallen kaum Zwar haben 193 Versorger für das neue Jahr Preissenkungen von durchschnittlich 4,7 Prozent angekündigt. Doch damit geben sie oft nur einen Bruchteil der gesunkenen Beschaffungskosten an die Kunden weiter. 16 Anbieter wollen ihre Preise sogar erhöhen, um durchschnittlich 3,7 Prozent.

Hartz IV-Sätze steigen Auch Fürsorgeleistungen werden erhöht. Alleinstehende Erwachsene erhalten nächstes Jahr 404 Euro im Monat und damit fünf Euro mehr als bisher. Ehe- und Lebenspartner bekommen 364 Euro. Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis sechs Jahre sollen auf 237 Euro und für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren auf 270 Euro angehoben werden. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sind künftig 306 Euro im Monat vorgesehen. Die Sozialhilfesätze für Nicht-Erwerbsfähige steigen entsprechend. Hinzu kommen weiterhin die Kosten der Unterkunft.

(RP)
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