Verbraucher Bis Silvester Kreditgebühr zurückfordern

Düsseldorf · Nach dem BGH-Urteil, wonach Kunden Bearbeitungsgebühren für Darlehen bis 2005 zurückverlangen können, ist der Ansturm bei den Beschwerdestellen gewaltig. Viele Banken drücken sich um die Rückzahlung. Die Zeit drängt.

 Für viele Bankkunden ist Silvester der Stichtag, um Gebühren zurückzufordern.

Für viele Bankkunden ist Silvester der Stichtag, um Gebühren zurückzufordern.

Foto: dpa, abu vfd

Der Wettlauf gegen die Zeit ist in vollem Gange. Wer zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren für ein Darlehen zurückerstattet haben möchte, der hat nur noch bis Jahresende Zeit. Dann tritt für Kredite, die von Anfang 2005 bis 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, die Verjährung ein.

Nach Angaben von Verbraucherschützern verweigern viele Banken trotz eindeutiger Urteile des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14) die Erstattung. "Es gibt ein paar wenige Banken, die vorbildlich zurückzahlen", sagt Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. "Viele mauern, viele versuchen, das Urteil wie einen Schweizer Käse auszuhöhlen und irgendwelche Ausnahmen zu finden, warum sie nicht zahlen", so Müller.

Bei den Ombudsstellen häufen sich die Beschwerden. Allein bei der Beschwerdestelle der privaten Banken meldeten sich im Oktober und November 9300 Bankkunden, denen die Erstattung der Gebühr verweigert worden war. Im Dezember kamen bisher rund 11.000 hinzu. Im Jahr 2013 waren es gerade einmal 2300 Beschwerden insgesamt zum Thema Kredite.

Kunden, die Klage erhoben oder die zuständige Schlichtungsstelle eingeschaltet und damit die Verjährung gehemmt haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Wer dies noch nicht getan hat, sollte sich das Antwortschreiben seiner Bank genau anschauen - und gegebenenfalls handeln. Eine Auswahl von Banken-Argumenten zeigen die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale im Internet.

Was heißt "Verzicht auf Einrede der Verjährung"? Wenn die Bank in ihrem Schreiben ausdrücklich erklärt, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, dann können sich Kunden darauf auch verlassen. Das berichten Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW und Christoph Herrmann von Stiftung Warentest. "Wenn die Bank Verjährung dann doch geltend machen möchte, könnte man als Kunde sogar Schadenersatzansprüche geltend machen", sagt Herrmann. Im Umlauf sind aber auch Formulierungen, die nicht so eindeutig sind. Die Targobank beispielsweise erklärte, die Verjährung sei gestoppt, was allerdings nicht korrekt ist. Das Institut hat inzwischen nachgebessert. Andere Banken haben ihren Kunden erklärt, sie würden den Fall aufgrund des hohen Andrangs erst im nächsten Jahr prüfen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. In diesem Fall rät Herrmann: "Sofort zum Rechtsanwalt oder den Ombudsmann einschalten. Darauf kann man sich nicht verlassen."

Was ist mit gewerblichen Kunden? Banken lehnen die Erstattung ab mit dem Hinweis, die BGH-Urteile bezögen sich lediglich auf Verbraucherkredite, nicht auf Darlehen von Gewerbetreibenden. Das ist auch richtig, Juristen aber sehen keine Unterschiede. "Zwei Amtsgerichte haben bereits entschieden, dass auch bei gewerblichen Darlehen eine Bearbeitungsgebühr unzulässig ist", sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW. "Aber es gibt dazu keine höchstrichterliche Entscheidung. Ein Unternehmer, der die Gebühr zurückverlangen möchte, wird deshalb wohl darum mit seiner Bank streiten müssen." Gewerbliche Kunden können nicht die kostenfreie Ombudsstelle einschalten, darauf weist Stiftung Warentest hin. Sie müssen stattdessen Klage erheben oder einen Mahnbescheid erwirken, um die Verjährung zu hemmen. "Die Gefahr, dabei Fehler zu machen, ist groß", warnt Christoph Herrmann. "Wer nicht sicher ist, sollte einen Rechtsanwalt einschalten." Dann entsteht aber auch dsa Risiko, die Kosten für den Juristen, die Klage und den Mahnbescheid selbst tragen zu müssen - wenn nämlich die nächsthöhere gerichtliche Instanz anders entscheidet.

Wie kann man jetzt noch die Gebühr zurückverlangen? Ja, dann muss aber jeder Schritt sitzen. Kunden, die noch nicht tätig geworden sind, müssen sofort ihre Bank anschreiben und gleichzeitig auch den für die Bank oder Sparkasse zuständigen Ombudsmann einschalten, also nicht die Frist abwarten. Das empfiehlt die Stiftung Warentest. Alle Schreiben sollten jetzt als Einwurfeinschreiben verschickt werden, bei denen der Empfang nicht quittiert werden muss. Sonst verzögert sich die Zustellung unter Umständen bis Januar - und die Verjährung hat eingesetzt.

(RP)
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