Chemikalie in Verpackungsmaterial Bisphenol A: EU-Lebensmittelamt senkt Grenzwert

Parma · Die Industriechemikalie Bisphenol A (BPA) ist seit langem umstritten. Vor allem in Plastik kommt sie vor, und steht in der Kritik stark gesundheitsschädlich zu sein. Jetzt wurde der zugelassene Grenzwert für BPA deutlich verschärft.

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Foto: shutterstock/ Valentin Agapov

Der Grenzwert betrage nun vier Mikrogramm anstelle der bisherigen 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag, erklärte die im italienischen Parma ansässige europäische Lebensmittelbehörde EFSA.

Zugleich kam die EFSA in ihrer neuen Risikobewertung zu dem Schluss, dass BPA "bei der derzeitigen Verbraucherexposition", also so wie es heute im täglichen Leben vorkommt, "für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt".

Bisphenol A steckt in zahlreichen Lebensmittelverpackungen: In Plastikflaschen, Konserven- und Getränkedosen, aber auch in Mehrweg-Plastikgeschirr und Kochutensilien. Zudem ist es in Kassenbons aus Thermopapier und zahlreichen weiteren Alltagsgegenständen wie beispielsweise Hüllen von CDs enthalten.

Die Chemikalie steht seit Jahren massiv in der Kritik. Sie beeinflusse die Fortpflanzung, wurde geltend gemacht. Forschern zufolge gibt es zudem Anzeichen dafür, dass Bisphenol A die Gehirnentwicklung bei Ungeborenen und Kleinkindern schädige. Genannt wurde die Chemikalie auch im Zusammenhang mit Herzkreislaufproblemen und Krebs.

In Babyfläschchen ist der Stoff seit Januar 2011 EU-weit verboten. Als erstes EU-Land hat Frankreich zum 1. Januar 2015 die Chemikalie sogar in allen Lebensmittelverpackungen untersagt.

Die neue Risiko-Einschätzung der EFSA ist auch eine Reaktion auf die anhaltende Debatte. Die EFSA kommt darin unter anderem zu dem Schluss, dass BPA "in hohen Konzentrationen", die den Grenzwert um mehr als das Hundertfache überschreiten, "sich wahrscheinlich schädlich auf Leber und Nieren auswirkt".

Zugleich stellt die Behörde fest: "Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und Immunsystem sowie auf die Entstehung von Krebserkrankungen werden derzeit nicht als wahrscheinlich erachtet, konnten aber anhand der verfügbaren Daten nicht ausgeschlossen werden." Sie seien daher für den neuen Grenzwert berücksichtigt worden.

Die EFSA kann den Grenzwert zwar feststellen, aber nicht bindend vorschreiben. Für die Festsetzung bindender BPA-Werte in Lebensmittelverpackungen und anderen Waren ist der Gesetzgeber zuständig.

(AFP)
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