Friedhofs- und Bestattungswesen Bremen erlaubt Totenasche auf Privatgrundstücken
Bremen · Die Einäscherung erfreut sich immer größerer Beliebtheit: Nun will das rot-grün regierte Bremen als erstes Bundesland das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken erlauben.
22.10.2014
, 16:02 Uhr
Die Bürgerschaft beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit in erster Lesung eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Die CDU-Fraktion stimmte dagegen. Voraussetzung ist eine vor dem Tod abgefasste schriftliche Verfügung über einen Verstreuungsort und eine Person für die Totenfürsorge, der letzte Hauptwohnsitz vor dem Tod muss im Land Bremen gewesen sein. Für das Verstreuen sollen auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden.