Früherkennungsuntersuchungen Das ändert sich zum 1. September

Düsseldorf · Ab September gelten für Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt neue Regeln. Auch bei Ikea ändert sich einiges in Sachen Rückgaberecht. Was Sie ab dem 1. September beachten sollten.

Das ändert sich zum 1. September 2016: Änderungen bei Ikea, Kinderarzt und Co.
Foto: Maksim Kabakou /Shutterstock.com

Neugeborene können künftig bundesweit auch auf Mukoviszidose getestet werden. Das Screening zur Früherkennung der seltenen erblichen Stoffwechselkrankheit wird am 1. September eingeführt, wie ein Sprecher des Universitätsklinikums in Dresden am Montag mitteilte. Die Einrichtung ist Initiator des Vorstoßes. Dort werden bereits seit zehn Jahren alle in Ostsachsen zur Welt kommenden Kinder beim üblichen Neugeborenen-Screening auch darauf untersucht. Dabei wird Babys am dritten Lebenstag Blut aus der Ferse entnommen.

Nach wie vor unklar ist die Finanzierung des Screenings. "Bisher bekommen das nur niedergelassene Ärzte bezahlt", erklärte der Kliniksprecher. Die Krankenkassen müssten die Vergütungspauschale für das Neugeborenen-Screening entsprechend anpassen. Die Dresdner Klinik finanziert die Kosten von fünf bis sechs Euro pro Kopf derzeit aus Spenden der Eltern und dem Klinikhaushalt. Frühe Diagnose und Therapie können Wachstum, Lungenfunktion und Überlebensrate verbessern und schwere Krankheitsverläufe bis hin zu Behinderung und Tod vermeiden helfen.

Ab 1. September können Waren beim schwedischen Möbelhaus Ikea nicht mehr zeitlich unbegrenzt zurückgegeben werden. Wer nach dieser Datumsgrenze einkauft, hat ein Rückgaberecht von einem Jahr. Damit werde das Rückgaberecht in deutschen Filialen an globale Standards angepasst, teilte das Unternehmen mit. Produkte, die zwischen dem 25. August 2014 und dem 31. August 2016 gekauft wurden, können auch weiterhin zeitlich unbegrenzt zurückgegeben werden.

Fristverlängerung für die Halogenlampe

Eigentlich sollte es ab dem 1. September keine Halogenlampen mehr im Handel geben. Die EU-Kommission hat die nächste Stufe der Beleuchtungsverordnung jedoch um zwei Jahre verschoben.

(ham)
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