Gültigkeit ab Januar Das müssen Sie zur Rauchmelder-Pflicht in NRW wissen

Düsseldorf · Immobilien-Eigentümer in NRW, die bis Jahresende noch immer keine Rauchmelder installiert haben, riskieren ihren Versicherungsschutz. Für den Einbau gelten strenge Regeln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Sicher Schlafen mit Rauchmeldern
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Foto: ABUS

Rauchmelder sind Lebensretter. Rund 500 Menschen sterben in Deutschland jährlich an den Folgen von Wohnungsbränden. Viele, weil sie den giftigen Rauch eines Feuers im Schlaf nicht bemerken und ersticken. In NRW gilt deshalb ab Januar eine grundsätzliche Rauchmelder-Pflicht. Vermieter und Eigentümer, die dagegen verstoßen, riskieren neben Schäden für ihre Mieter auch ihren Gebäudeversicherungs-Schutz.

Laut Eigentümerverein Haus & Grund Rheinland müssen Wohngebäude, die vor April 2013 errichtet wurden, bis Ende 2016 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Wohnungen, die danach errichtet wurden, müssen von Anfang an ausgerüstet sein.

Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen (dazu gehören Wohnzimmer) dienen, müssen mit mindestens je einem Melder ausgestattet sein. In Kellern und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung müssen keine Melder installiert werden. Küche und Badezimmer sind ebenfalls ausgenommen.

"So, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird", sagt Haus & Grund-Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya. Grundsätzlich sei ein Melder pro Raum ausreichend. Bei Räumen mit mehr als 60 Quadratmetern, langen Fluren oder ungewöhnlich verwinkelten Räumen können weitere Melder erforderlich sein. Die Melder sind mittig im Raum an der Decke und mindestens 50 Zentimeter von der Wand oder Einrichtungsgegenständen anzubringen. An Schrägen sollte der Abstand vom höchsten Punkt 50 Zentimeter betragen. Die Montageanleitung des Rauchmelders enthält weitere Hinweise. Der Melder kann verschraubt oder verklebt werden.

Laut § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW müssen Vermieter und Selbstnutzer die Melder einbauen und in Betrieb setzen. "Der Vermieter sollte sich vom Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen", rät Amaya. Anders als derzeit von diversen Fachbetrieben behauptet, müsse die Montage aber nicht von geschultem Fachpersonal angebracht werden. Aber natürlich kann Fachpersonal beauftragt werden.

Die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat laut Haus & Grund nach dem Einbau zumindest in NRW der unmittelbare Besitzer, also der selbstnutzende Eigentümer oder der Mieter sicherzustellen. Dazu gehören die Funktionsprüfung, die Wartung sowie der Batteriewechsel. Als Funktionsprüfung dient das jährliche Drücken der Prüftaste, um den Alarm probeweise zu aktivieren. Der Batteriewechsel hat nach Angaben des Herstellers zu erfolgen oder spätestens, wenn der Melder eine Batteriestörung meldet.

Es dürfen nur Rauchmelder eingebaut werden, die nach der DIN EN 14604 zertifiziert sind, erkennbar an dem entsprechenden CE-Zeichen. Die Stiftung Warentest hat in ihrer Ausgabe 1/2013 diverse Modelle getestet. Fazit: Gute Melder gibt es ab 20 Euro.

Experten empfehlen jedem Eigentümer, die Anlagen lückenlos zu dokumentieren. Dazu gehören ein Gerätepass und ein Wartungsheft. Damit können Vermieter im Ernstfall nachweisen, dass die Rauchmelder regelmäßig gewartet wurden. Wer einen Dienstleister für Wartung und Montage engagiert, sollte ebenfalls auf einer Dokumentation bestehen.

Weniger als zehn Euro pro Rauchmelder und Jahr. Diese Kosten können unter Umständen auf die laufenden Betriebskosten umgelegt werden. Das setzt aber eine neue Vereinbarung im Mietvertrag voraus.

Die kommunalen Behörden werden Einbau und Betrieb kaum kontrollieren können. Allerdings könnten die Ordnungsämter auf Grund von Hinweisen Kontrollen durchführen. Sind keine Rauchmelder im Gebäude installiert, kann die Gebäudeversicherung unter Umständen Leistungen verweigern oder kürzen. Denn Immobilienbesitzer sind in aller Regel auch gegenüber ihrem Gebäudeversicherung zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften verpflichtet.

(tor)
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