Verbraucherschutz Foodwatch warnt vor Täuschung bei Erdbeerjoghurt

Düsseldorf · Der Verbraucherverband kritisiert unzureichende Angaben auf Lebensmitteln. Erdbeerjoghurts müssen nicht aus Erdbeeren bestehen - zumindest ihr Aroma nicht. Auch wenn andere Rohstoffe für den Geschmack verantwortlich sind, darf auf dem Etikett von "natürlichem Aroma" die Rede sein.

Erbeerjoghurt - Verbraucherschützer warnen vor Täuschung
Foto: shutterstock/ Art Aliianz

Derartige Irreführungen kritisiert der Verbraucherverband Foodwatch. Verbraucher seien nur unzureichend vor Täuschungen bei Lebensmitteln geschützt, moniert Foodwatch in der Studie "Rechtlos im Supermarkt". Als "legalen Etikettenschwindel" bezeichnen die Verbraucherschützer die Praktiken der Lebensmittelhersteller. So dürfe die Herkunft von Fleisch als "geografisch geschützte Ausgabe" gekennzeichnet werden, obwohl beispielsweise das Fleisch für einen Schwarzwälder Schinken nicht aus der Region um den Schwarzwald stammen muss. Für Thilo Bode, Geschäftsführer von Foodwatch, müssen daher die rechtlichen Regelungen konkretisiert werden. "Ein Skandal wird meistens erst dann publik, wenn die Produkte schon verzehrt sind", kritisierte Bode und erinnerte an den Dioxin- und Pferdefleisch-Skandal.

Noch heute enthielten einige Lebensmittel gesundheitsschädliche Zusatzstoffe, Nährwertangaben seien häufig ungenau. Mit der Studie spricht Foodwatch keine neuen, aber bekannte Probleme an. "Die Meldungen auf unserem Portal ,lebensmittelklarheit.de' zeigen, dass sich viele Menschen von der Produktaufmachung und Kennzeichnung getäuscht fühlen. Das belegt die Schwächen des Lebensmittelrechts", sagte Isabelle Mühleisen, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Man benötige neue Vorgaben, "so dass Käufer ohne Drehen und Wenden der Packung erkennen, was sie kaufen".

Das Bundesernährungsministerium wies den Eindruck von Foodwatch zurück. "Es gibt keine große Regelungslücke im Lebensmittelrecht", sagte ein Sprecherin. Die Studie stelle die Verhältnisse verzerrt dar.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist seit 2011 durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) EU-weit geregelt und gilt ab dem 13. Dezember dieses Jahres. Sie ersetzt zu diesem Zeitpunkt auch die bisherige deutsche Regelung. Ausgenommen sind einheitliche Nährwertangaben auf Lebensmitteln. Diese sind erst ab Dezember 2016 vorgeschrieben.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort