Wichtiger Prozess für Sparer Gericht hält Negativzinsen nur bei Neukunden für legal

Tübingen · Negativzinsen auch für normale Kleinsparer könnten zulässig sein – sofern es sich um neu angelegte Konten handelt. So argumentierte das Landgericht Tübingen am Freitag in einer Verhandlung gegen die Volksbank Reutlingen. Die Entscheidung wird aber erst Ende Januar fallen.

 Für Kleinsparer wären Negativzinsen besonders bitter. (Symbolfoto)

Für Kleinsparer wären Negativzinsen besonders bitter. (Symbolfoto)

Foto: dpa, obe axs

Negativzinsen auch für normale Kleinsparer könnten zulässig sein — sofern es sich um neu angelegte Konten handelt. So argumentierte das Landgericht Tübingen am Freitag in einer Verhandlung gegen die Volksbank Reutlingen. Die Entscheidung wird aber erst Ende Januar fallen.

Die Volksbank Reutlingen hatte in ihrem Preisaushang einen Strafzins angekündigt. Der sollte 0,5 Prozent betragen — vom ersten Euro an auf dem Girokonto, beim Tagesgeld schon von einer Höhe von 10.000 Euro, beim Termin- und Festgeld von 25.000 Euro an. Das hatte sie auf ihrer Internetseite so ausgewiesen, allerdings später wieder entfernt. Daraufhin hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sie abgemahnt, eine von ihr verlangte Unterlassungserklärung hatte die Volksbank jedoch abgelehnt.

Wichtig ist der Zeitpunkt des Hinweises

Die Tübinger Richter argumentierten am Freitag, es sei entscheidend, ob und wann Kunden von ihrer Bank auf mögliche Negativzinsen hingewiesen würden. Das sei deshalb bei Neukunden unbedenklich, weil die Vertragspartner sich bewusst auf die Konditionen einließen. Anders sei das, wenn Strafzinsen auf bestehende Verträge erhoben würden. Denn das geschehe dann ohne das bewusste Einverständnis der Sparer. Strittig blieb, ob die von der Volksbank angebotenen Produkte Darlehensverträge seien. Das verneint die Bank. Die Klägerin, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, widerspricht dem. Eine Entscheidung will das Gericht am 26. Januar des kommenden Jahres verkünden.

Banken wollen Belastungen weitergeben

Banken versuchen, mit den Strafzinsen für ihre Kunden die Belastung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank weiterzugeben. Die EZB hatte im Juni 2014 den negativen Einlagezins eingeführt. Er liegt jetzt bei 0,4 Prozent. Die Geldhäuser müssen ihn zahlen, wenn sie über Nacht Geld bei der EZB parken. Inzwischen hat ein gutes Dutzend von ihnen diesen Strafzins an ihre Privatkunden weitergegeben — das haben Untersuchungen des Finanzportals biallo.de ergeben. Die meisten dieser Banken sind kleine Geldhäuser, also einige Volksbanken oder Sparkassen. Die meisten erheben diese Gebühr auch erst von einem Betrag von 100.000 Euro an. Meist sind es 250.000, 500.000 Euro oder sogar eine Million Euro, von denen an der Negativzins berechnet wird. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien verlangt auf dem Tagesgeldkonto vom ersten Cent an eine Strafgebühr zwischen 5 und 50 Euro pro Monat. Institutionelle Anleger werden weitaus häufiger zur Kasse gebeten.

"Es ist eigentlich eine Zumutung"

"Die Banken verlieren zwischen 0,7 und 0,8 Prozent pro Jahr, wenn sie ihren Privatkunden einen positiven Zins oder auch nur null Zinsen für ihre Anlagegelder gewähren", rechnet Hans-Peter Burghof vor, Professor für Bankwirtschaft und Finanzdienstleitungen der Universität Hohenheim. "Es ist eigentlich für sie eine Zumutung, den Zins im positiven Bereich zu halten." Das sei auf Dauer unmöglich, das könnten nur die größeren Banken leisten. Eigentlich, so die Idee der Notenbank, sollen die Geldhäuser möglichst viel Geld als Kredite in die Wirtschaft geben. Doch im Markt ist so viel Geld, die Unternehmen sind weitgehend so gut kapitalisiert, dass sie diese Kredite nicht nachfragen. Die meisten Geldhäuser gehen mittlerweile den anderen Weg: Sie erheben Gebühren für ihre Bankdienstleistungen — für die Kontoführung, zum Teil für das Geldabheben oder für die Einzahlung von Münzen. So versuchen sie, ihre Einnahmeverluste auszugleichen. Gleichzeitig zeichnet sich an den Kapitalmärkten auch eine Zinserhöhung ab: So notiert die wichtige Bundesanleihe mit zehn Jahren Laufzeit nicht mehr mit negativer Rendite. Deshalb dürfte der Trend bald drehen.

Das Urteil könnte für die Bankenbranche von großer Bedeutung sein. Schon jetzt zeige sich, dass Banken es sich zweimal überlegten, ob sie Strafzinsen in ihr Verzeichnis aufnehmen sollten, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ob mit dem Urteil Ende Januar das Verfahren beendet ist, ist jedoch unklar. Die Tübinger Richter selbst glauben, der Fall sei bedeutend genug, um in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof geklärt zu werden.

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